FAQs

Häufige Fragen zur vitolo Krankenzusatz­versicherung

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur vitolo Zusatzversicherung zur gesetzlichen Kranken­versicherung im Detail. Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

vitolo ist eine Marke des 2015 entwickelten InsurTechs Dentolo Deutschland GmbH, das als Partner des Direktversicherers DA Direkt zur Zurich Gruppe Deutschland und damit zur weltweit tätigen Zurich Insurance Group gehört. Die Zurich zählt zu den führenden Versicherungen in Deutschland, weshalb Sie mit vitolo jederzeit auf starke Leistungen und einen verlässlichen Krankenzusatzschutz vertrauen können.

Wo Sie bei anderen Versicherern einzelne Versicherungen abschließen müssen, bietet vitolo ein Kombipaket, um die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse mit nur einer Zusatzversicherung optimal zu ergänzen. Die Krankenzusatzversicherung von vitolo ist eine Budgetversicherung für diverse Gesundheitsleistungen (Allgemeine Vorsorgebehandlungen, Impfungen, Sehhilfen, etc.) und beinhaltet zusätzlich eine Krankenhauszusatzversicherung, die greift, wenn infolge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit (wie bspw. Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall) eine stationäre Heilbehandlung erforderlich ist.

Dank der zu 100% erstattungsfähigen Notfall-Leistungen von vitolo, die nicht auf das jährliche Budget angerechnet oder durch dieses gedeckelt werden, genießen Sie im Krankenhaus eine erstklassige Behandlung auf Privatpatient-Niveau, erhalten bei Verzicht auf bestimmte Zusatzleistungen ein Extra-Krankenhaustagegeld und sind auch bei einer Reha nach dem Krankenhausaufenthalt 21 Tage lang über ein Reha-Tagegeld von 50€ pro Tag finanziell abgesichert. Auch Ihre Begleitpersonen lassen wir nicht im Stich: Im Rahmen des SOS-Budgets von 500€ erstatten wir Ihnen die Kosten für bspw. die Hotel-Unterbringung und die Anfahrt Ihrer Begleitperson.

Weitere Leistungen, die Sie nur im vitolo Krankenzusatzschutz als Kombipaket erhalten:

  • Allgemeine Vorsorge sowie Krebs- & Schwangerschaftsvorsorge
  • Reise- & Schutzimpfungen
  • Alternativmedizin, Naturheilverfahren, osteopathische & chiropraktische Leistungen sowie die Schmerz- und Schweißbehandlung mit medizinischem Botulinumtoxin („Botox“)
  • Zuschuss für Brillen, Kontaktlinsen & Laserbehandlungen der Augen
  • Arznei-, Heil- & Hilfsmittel
  • Einzel- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung nach schwerer Krankheit oder Unfällen im Krankenhaus
  • Sofort versichert ohne Wartezeit: Mit Beginn der Versicherung genießen Sie sofort den vollen Schutz (Ausnahme: bereits bekannte Krankheiten sowie laufende und angeratene Untersuchungen oder Behandlungen).

Eine schwere Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn bei Ihnen eine der folgenden schweren Krankheiten erstmals nach Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich diagnostiziert wird: AIDS und HIV, akuter Herzinfarkt mit Einschränkung der Pumpfunktion, Amputationen infolge einer Krankheit, arterielle Bypass-Operationen, bösartige Tumore/Krebserkrankungen, einschließlich Leukämie/Blutkrebs, chronische Niereninsuffizienz (Nierenversagen) mit Dialysepflicht, chronische Osteomyelitis, Gehirn-Operation, Gesundheitsschädigung durch Rettung von Menschenleben, Hirnblutung oder Hirninfarkt (Schlaganfall), infektiöse Meningitis/Enzephalitis, Koma oder Wachkoma, Multiple Sklerose, offene Herz-Operationen, operationsbedürftiges Aortenaneurysma, Organtransplantation (Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse, Knochenmark) als Empfänger, Teillähmung/Lähmung mindestens eines Beines oder eines Armes oder therapierefraktäre Epilepsie.

Ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Ein Unfall liegt darüber hinaus bei folgenden Gesundheitsschädigungen vor: Verletzungen durch Sport, Eigenbewegungen, erhöhte Kraftanstrengungen, unfreiwillige Vergiftungen, Erfrieren, Ertrinken oder unfreiwilligen Entzug von Sauerstoff, Nahrung oder Flüssigkeit oder Einwirken von Gasen/Dämpfen oder Ähnlichem oder Verbrennungen. Voraussetzung ist, dass die Gesundheitsschäden nicht als Berufs- oder Gewerbekrankheit anerkannt sind. Ein Unfall liegt nicht vor, wenn er durch krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen herbeigeführt oder beim Ausüben eines Berufs-, Extrem- oder Motorrennsportes (z.B. Drachenfliegen, Paragliding, Boxen, Rugby oder Freeclimbing) verursacht wird.

Bestehende schwere Erkrankungen, die bereits vor Versicherungsbeginn bekannt waren, sowie laufende und angeratene Untersuchungen oder Behandlungen werden von der vitolo Krankenzusatzversicherung nicht abgesichert. Dazu zählen auch ärztliche Verdachtsdiagnosen sowie in diesem Zusammenhang noch ausstehende Untersuchungsergebnisse. Weitere Informationen dazu, was im Rahmen der vitolo Versicherungsbedingungen als schwere Erkrankung gilt, finden Sie in diesem Hilfecenter-Artikel.

In der Regel stellen Versicherer von Krankenzusatzversicherungen Gesundheitsfragen – das trifft auch auf vitolo zu. Für den Abschluss der Krankenzusatzversicherung stellt vitolo im Rahmen der Gesundheitsprüfung nur 2 einfache Fragen, da wir Ihnen unseren vitolo Krankenzusatzschutz nur anbieten können, wenn bei Ihnen keine anerkannte Behinderung nach dem deutschen Schwerbehindertenrecht besteht und in den letzten 5 Jahren keine schwere Erkrankung diagnostiziert wurde. Die zum Vertragsabschluss gestellten Gesundheitsfragen müssen dahingehend wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben können wir vom Versicherungsvertrag zurücktreten bzw. die Leistungen verweigern (Rechtsfolgenbelehrung gemäß §19 VVG). Unter schwere Krankheit fallen u.a. Krebserkrankungen, schwere Suchterkrankungen, HIV-Infektionen oder schwere Erkrankung an Organen, Körperteilen oder der Psyche. Weitere Informationen dazu, was im Rahmen der vitolo Versicherungsbedingungen als schwere Erkrankung und anerkannte Behinderung gilt, finden Sie in diesem Hilfecenter-Artikel.

Nein, leider können wir Ihnen aktuell keinen passenden Tarif anbieten, wenn bei Ihnen bereits eine schwerwiegende Erkrankung besteht. Behandlungskosten für neu auftretende schwere Erkrankungen, wie beispielsweise Krebserkrankungen, Herzinfarkte oder Schlaganfälle, sind mit unserem Schutz abgesichert. Laufende und angeratene Untersuchungen oder Behandlungen sind nicht mitversichert. Dazu zählen auch ärztliche Verdachtsdiagnosen sowie die in diesem Zusammenhang noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse. Erstattungsfähige Budget-Leistungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft sind von den o.g. Ausschlüssen ausgenommen.

Unter schwere Erkrankungen fallen u.a. Erkrankungen des Nerven- und Muskelsystems (z.B. Lähmungen, Parkinson), der Psyche (z.B. ADHS, Manie), des Gehirns (z.B. MS, Schlaganfall, Aneurysma), Herz-Kreislauf- oder Stoffwechselerkrankungen (z.B. Bypass, Diabetes mellitus), Erkrankungen der inneren Organe (z.B. Asthma bronchiale, HIV, Hepatitis), Erkrankungen des Bewegungsapparates (z.B. Osteoporose, Polyarthritis), Erkrankungen der Netzhaut (z.B. Makuladegeneration) oder Tumorerkrankungen (z.B. bösartige Tumore, Leukämie). Weitere Informationen und eine vollständige Liste dazu, was als schwere Erkrankung im Rahmen der vitolo Versicherungsbedingungen gilt, finden Sie in diesem Hilfecenter-Artikel.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem in Ihrem Versicherungsschein genannten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages, bzw. dem Zugang des Versicherungsscheines. Für Krankheiten, Unfälle oder Verdachtsdiagnosen, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Bei Versicherungsfällen, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, wird erst ab dem tatsächlichen Versicherungsbeginn geleistet.

Die Höhe des Versicherungsbeitrags der vitolo Krankenzusatzversicherung ist nach Altersstufen gestaffelt und berechnet sich nach dem Alter der versicherten Person, persönlichen Faktoren wie eventuellen Vorerkrankungen sowie dem gewählten Tarif. Die Berechnung der Beiträge erfolgt dabei nach Maßgabe der Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Erreicht die versicherte Person die jeweils nächste Altersstufe, ist vom Beginn des folgenden Monats an der für diese Altersstufe geltende Beitrag zu zahlen.

Sie können die Krankenzusatzversicherung von vitolo jederzeit zum Ende eines jeden Monats kündigen, solange Sie keine Leistung in Anspruch genommen haben. Ansonsten gilt die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit haben Sie das Recht, den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Ende jeden Monats in Textform zu kündigen.