Mehr Schutz im Urlaub mit einer Zusatzversicherung für Reiseimpfungen
Für Reisen in bestimmte Regionen werden zusätzliche Schutzimpfungen empfohlen. Da gesetzliche Krankenkassen diese Kosten nicht immer vollständig übernehmen, kann eine Zusatzversicherung für Reiseimpfungen sinnvoll sein. Über vitolo können Sie eine passende Krankenzusatzversicherung finden.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zur Zusatzversicherung für Reiseimpfungen
- Typische Impfungen: Zu den häufig empfohlenen Reiseschutzimpfungen gehören unter anderem Hepatitis A und B, Tollwut, Gelbfieber oder Impfungen gegen Meningokokken.
- Krankenkassenleistung: Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an der Kostenübernahme von Reiseimpfungen, erstatten sie jedoch nicht immer vollständig.
- Kostenübernahme: Eine Zusatzversicherung für Reiseimpfungen kann Kosten für Impfstoffe und die Verabreichung durch Ärztinnen und Ärzte übernehmen, wenn die gesetzliche Krankenkasse Leistungen nur teilweise oder gar nicht erstattet.
- Leistungen über vitolo: Der Krankenzusatzschutz erstattet Reise- und Schutzimpfungen innerhalb des gewählten Budgets zu 100 % und umfasst zusätzlich Vorsorgeuntersuchungen, alternative Heilmethoden oder Sehhilfen.
Die wichtigsten Schutzimpfungen für Reisen und Urlaub im Überblick

Für viele Reiseziele empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) zusätzliche Schutzimpfungen, um sich vor Infektionskrankheiten zu schützen, die in bestimmten Regionen häufiger auftreten. Welche Reiseimpfungen sinnvoll sind, hängt unter anderem vom Reiseziel, der Reisedauer und den geplanten Aktivitäten ab. Je nach Land kann es zudem vorkommen, dass bestimmte Impfungen verpflichtend für die Einreise sind, beispielsweise die Gelbfieber-Impfung in einigen Regionen Afrikas oder Südamerikas.
Wir geben Ihnen hier eine Übersicht über die häufig empfohlenen Impfungen fürs Ausland:
Hepatitis A
Hepatitis B
Tollwut
Japanische Enzephalitis
Gelbfieber
Cholera
FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
Meningokokken (ACWY)
Typhus
Malaria
Viele der genannten Reiseimpfungen werden von der Ständigen Impfkommission empfohlen, die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse jedoch nicht immer vollständig. Über den vitolo Krankenzusatzschutz ist eine Kostenerstattung für die empfohlenen Schutz- und Reiseimpfungen möglich – einschließlich Impfstoff und Verabreichung durch eine Ärztin bzw. einen Arzt.
Vor der Reiseimpfung den empfohlenen Basis-Impfschutz prüfen
Bevor Sie zusätzliche Reiseimpfungen planen, sollten Sie zunächst Ihren allgemeinen Impfschutz überprüfen. Die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts empfiehlt, den Impfstatus regelmäßig, spätestens aber alle 10 Jahre zu kontrollieren und fehlende oder abgelaufene Schutzimpfungen aufzufrischen. Sie können gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt Ihr Impfheft prüfen. Dabei lässt sich feststellen, ob Standardimpfungen noch ausreichend Schutz bieten oder eine Auffrischung erforderlich ist.
Zu den empfohlenen Standardimpfungen für Erwachsene gehören unter anderem:
- Diphtherie
- Tetanus
- Pertussis (Keuchhusten)
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Masern
Auch bei Kindern und Jugendlichen spielen Standardimpfungen eine wichtige Rolle für den langfristigen Impfschutz.
Hier die für Kinder empfohlenen Impfungen der STIKO:
- Haemophilus influenzae Typ b
- Hepatitis B
- Meningokokken C
- Mumps
So viel kosten häufig empfohlene Reiseschutzimpfungen
Die Kosten für Reiseimpfungen können je nach Impfstoff, Arztpraxis und Region unterschiedlich ausfallen. Neben dem Impfstoff fallen häufig auch Kosten für die Verabreichung der Reiseimpfung durch Ärztinnen und Ärzte und für die reisemedizinische Beratung an. Einige Impfungen benötigen außerdem mehrere Dosen, was die Gesamtkosten erhöhen kann.
Die folgende Tabelle zeigt beispielhafte Preise für häufig empfohlene Reiseimpfungen. Die Angaben orientieren sich an den Gebühren der reisemedizinischen Ambulanz der Charité in Berlin (Stand 01.02.2026).
| Reiseimpfung | Beispielkosten pro Impfdosis |
|---|---|
| Hepatitis A | 65,68 € |
| Hepatitis B | 69,38 € |
| Hepatitis A + B (Kombinationsimpfung) |
88,27 € |
| FSME | 57,86 € |
| Gelbfieber | 72,15 € |
| Japanische Enzephalitis |
115,58 € |
| Meningokokken (ACWY) |
61,23 € |
| Typhus | 37,98 € |
| Tollwut | 80,02 bis 85,18 € |
| Cholera (Schluckimpfung) |
96,58 € |
Welche Versicherungen übernehmen Reiseimpfungen?
Die Kosten für Reiseimpfungen können je nach Tarif von gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen oder einer Krankenzusatzversicherung übernommen werden. Die Erstattung von Reiseimpfungen über gesetzliche Krankenkassen erfolgt freiwillig.
In einigen Fällen werden Impfstoffe und ärztliche Leistungen vollständig übernommen, in anderen Fällen nur teilweise oder bis zu einem bestimmten jährlichen Budget. Wenn eine Krankenkasse keine oder nur eine begrenzte Erstattung vorsieht, kann eine Zusatzversicherung die Kosten für empfohlene Reiseimpfungen ergänzend absichern. Über vitolo können Sie eine Krankenzusatzversicherung finden, die unter anderem Kosten für empfohlene Reiseimpfungen übernimmt.
Kostenübernahme: Werden Reiseimpfungen von der Krankenkasse bezahlt?
Reiseimpfungen gehören grundsätzlich nicht zum verpflichtenden Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die rechtliche Grundlage für Schutzimpfungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist § 20i Sozialgesetzbuch (SGB V). Ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht insbesondere dann, wenn ein Auslandsaufenthalt beruflich bedingt ist. Bei privaten Urlaubsreisen bleibt die Erstattung dagegen meist eine freiwillige Satzungsleistung der jeweiligen Krankenkasse. Viele Krankenkassen erstatten aber zumindest einen Teil der Kosten für Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden.
In der Praxis bedeutet das häufig: Versicherte bezahlen zunächst den Impfstoff und die ärztliche Leistung selbst und reichen anschließend die Rechnung bei ihrer Krankenkasse ein. Die Kostenerstattung für die Reiseimpfung erfolgt jedoch nicht immer vollständig, da jede Krankenkasse eigene Satzungsleistungen festlegt.
Deshalb sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse dazu erkundigen, welche Impfungen erstattet werden und welche Kosten Sie möglicherweise selbst tragen müssen.
Für welche Reiseschutzimpfungen müssen Sie selbst aufkommen?

Ist die Kostenübernahme einer bestimmten Reiseimpfung in der Satzung Ihrer Krankenkasse nicht vorgesehen, müssen Sie die Kosten für die Impfung selbst bezahlen.
Ein Beispiel ist die FSME-Impfung bei Reisen ins Ausland. Während FSME-Impfungen in deutschen Risikogebieten häufig übernommen werden, kann die Erstattung bei Reisen in andere europäische Regionen wie Österreich oder Tschechien ausgeschlossen sein. In solchen Fällen müssen Reisende die Kosten selbst tragen. Auch bei anderen Reiseschutzimpfungen kann eine vollständige Kostenübernahme fehlen, etwa wenn mehrere Impfdosen erforderlich sind oder nur ein begrenztes jährliches Budget zur Verfügung steht.
Warum ist eine Zusatzversicherung für Reiseimpfungen sinnvoll?
Reiseimpfungen können je nach Reiseziel und Anzahl der erforderlichen Impfungen schnell hohe Kosten verursachen. Gleichzeitig ist die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen nicht einheitlich geregelt.
Warum eine Krankenzusatzversicherung für den Urlaub sinnvoll sein kann:
- Kostenlücken schließen: Sie kann Kosten übernehmen, wenn die gesetzliche Krankenkasse Reiseimpfungen nicht oder nur teilweise erstattet.
- Planbare Gesundheitskosten: Mehrere Impfungen vor einer Reise können finanziell besser kalkulierbar werden.
- Umfangreicher Impfschutz: Empfohlene Schutzimpfungen lassen sich durchführen, ohne aus Kostengründen darauf zu verzichten.
- Absicherung für mehrere Reisende: Besonders bei Familien oder längeren Reisen können Impfkosten schnell steigen.
Mehr als nur Reiseimpfungen – umfassende Absicherung durch den vitolo Krankenzusatzschutz
Die über vitolo erhältliche Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für viele Reiseimpfungen. Erstattet werden sowohl der Impfstoff als auch die Kosten für die Verabreichung der Reiseimpfung durch Ärztinnen und Ärzte. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Empfehlung der Impfungen durch die STIKO.
Zu den erstattungsfähigen Reiseschutzimpfungen zählen unter anderem:
- FSME (Zecken)
- Gelbfieber
- Cholera
- Tollwut
- Typhus
- Hepatitis
- Japanische Enzephalitis
- Meningokokken (alle Serogruppen)
- Malaria-Prophylaxe
Darüber hinaus bietet der vitolo Krankenzusatzschutz weitere Vorteile rund um Vorsorge und Gesundheit:
- Keine Wartezeit: Sie können die Leistungen direkt nach Vertragsbeginn in Anspruch nehmen.
- Nur 2 Gesundheitsfragen: Beim Abschluss wird lediglich abgefragt, ob aktuell oder in den letzten 5 Jahren eine schwere Erkrankung vorlag und ob eine anerkannte Behinderung besteht.
- Vorsorge- und Gesundheitsleistungen: Vorsorgeuntersuchungen, IGeL-Leistungen und Schutzimpfungen werden über den vitolo Krankenzusatzschutz erstattet.
- Sehhilfen und Augenbehandlungen: Der Krankenzusatzschutz beinhaltet auch eine Augen- und Brillenversicherung, zum Beispiel für Brillen, Kontaktlinsen oder augenchirurgische Maßnahmen wie LASIK.
- Naturheilverfahren: Der Tarif enthält außerdem eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie Naturheilverfahren, beispielsweise für osteopathische oder andere alternative Heilbehandlungen.
- Notfallleistungen im Krankenhaus: Die über vitolo zugängliche Krankenzusatzversicherung unterstützt Sie bei stationären Aufenthalten nach schweren Erkrankungen oder Unfällen, etwa durch zusätzliche Leistungen rund um den Krankenhausaufenthalt.
- Weltweiter Schutz: Der Versicherungsschutz gilt auch im Ausland für Leistungen, die laut Tarif auch in Deutschland übernommen würden. Gerade für Personen, die regelmäßig oder länger verreisen, wie zum Beispiel für Studentinnen und Studenten im Auslandssemester, kann eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll sein.
Häufige Fragen zur Zusatzversicherung für Reiseimpfungen
Wie reichen Sie die Kosten für eine Reiseimpfung korrekt ein?
Wer bezahlt die Hepatitis A- und B-Impfung?
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Reiseschutzimpfung?
Wie werden die Kosten für Reiseimpfungen abgerechnet?
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