
Augen lasern mit Unterstützung einer privaten Versicherung
Ob zur Korrektur von Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder einer Hornhautverkrümmung – eine Augenlaserbehandlung kann Ihnen den Alltag erleichtern. Mit der passenden privaten Versicherung können Sie Ihre Augen lasern lassen und dabei die oft hohen Kosten deutlich reduzieren.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zur privaten Zusatzversicherung für das Augenlasern
- Augenlasern als Wunschleistung: Laserbehandlungen wie LASIK oder LASEK gelten meist nicht als medizinisch notwendig – die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten daher in der Regel nicht.
- Kosten variieren je nach Verfahren: Abhängig von der Methode liegen die Kosten zwischen ca. 800 € und 3.000 € pro Auge – zusätzliche Ausgaben für Vor- und Nachsorge sind möglich.
- Private Absicherung zahlt sich aus: Eine private Zusatzversicherung kann die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.
- vitolo als Partner für Augengesundheit: Der vitolo Gesundheitsschutz bezuschusst Laserbehandlungen mit bis zu 500 € – für alle, die ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung vorsorgen möchten. Wer stationäre Notfall-Leistungen absichern will, kann einen passenden Krankenzusatzschutztarif wählen.
Wann ist eine Laserbehandlung notwendig?
Eine Laserbehandlung am Auge ist meist dann sinnvoll, wenn die Sehfähigkeit durch Fehlsichtigkeit im Alltag stark eingeschränkt ist – sei es beim Lesen, Autofahren oder Arbeiten am Bildschirm. Ziel des Eingriffs ist es, die Abhängigkeit von Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen dauerhaft zu verringern oder vollständig zu beseitigen. Viele Menschen entscheiden sich für eine Augenlaserkorrektur, um mehr Lebensqualität zu gewinnen und die tägliche Handhabung von Sehhilfen zu vermeiden. Medizinisch notwendig ist eine Augenlaserbehandlung allerdings nur in Ausnahmefällen – meist wird sie als individueller Wunsch zur Verbesserung der Lebensqualität eingestuft. Und genau das ist der Knackpunkt: Gesetzliche Krankenkassen stufen das Augenlasern in der Regel als Wunschleistung ein und übernehmen die Kosten daher nicht oder nur zu geringen Anteilen.
Eine gute Alternative bietet da eine Zusatzversicherung für das Augenlasern: Je nach Tarif werden die Kosten für Laserbehandlungen zur Korrektur von Fehlsichtigkeit – wie LASIK oder LASEK – ganz oder teilweise übernommen, auch wenn es sich um eine Wunschleistung handelt.
Welche Erkrankungen erfordern eine Operation am Auge?

Nicht jede Augenlaseroperation ist medizinisch notwendig – viele Eingriffe, etwa im Rahmen der refraktiven Chirurgie, erfolgen aus rein ästhetischen oder praktischen Gründen. Doch es gibt auch Situationen, in denen ein operativer Eingriff aus medizinischer Sicht dringend geboten ist.
Einige typische Erkrankungen oder Befunde, die eine Operation am Auge erforderlich machen können:
- Grauer Star (Katarakt): Trübung der Augenlinse, meist altersbedingt – der Linsentausch ist hier medizinischer Standard.
- Grüner Star (Glaukom): Erhöhter Augeninnendruck kann den Sehnerv schädigen. Eine Operation kann notwendig werden, um das Fortschreiten zu verhindern.
- Netzhautablösung: Eine akute Notfallsituation, die eine sofortige Operation erfordert.
- Makuladegeneration (oft altersbedingte Form einer Erkrankung der Netzhaut): In bestimmten Fällen kommen chirurgische Eingriffe oder Injektionen zum Einsatz.
- Hornhautverkrümmung (in starker Ausprägung): Kann bei gleichzeitiger Sehverschlechterung durch eine refraktive Laserbehandlung korrigiert werden.
- Fehlstellungen der Augenmuskeln (z. B. beim Schielen): Wird besonders im Kindesalter häufig operativ behandelt.
- Lidfehlstellungen oder Tumore am Auge: Hier steht meist die funktionelle oder gesundheitliche Wiederherstellung im Vordergrund.
Bei diesen Diagnosen ist der Eingriff medizinisch indiziert – eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist in diesen Fällen grundsätzlich möglich, wenn die Behandlung nach dem aktuellen medizinischen Standard erfolgt. Bei rein refraktiven Eingriffen, wie dem Augenlasern zur Korrektur von Dioptrien, sieht das allerdings anders aus.
Augenlasern – was passiert bei dem Eingriff genau?
Beim Augenlasern handelt es sich um ein hochpräzises Verfahren zur Behandlung von Fehlsichtigkeit, bei dem die Hornhaut des Auges gezielt mit einem Laser bearbeitet wird. Ziel ist es, ihre Form so zu verändern, dass einfallendes Licht wieder korrekt auf die Netzhaut trifft – ganz ohne Brille oder Kontaktlinsen. Vor dem Eingriff erfolgt eine umfangreiche Voruntersuchung, bei der unter anderem die Dicke und Beschaffenheit der Hornhaut sowie die exakten Dioptrien bestimmt werden. Der Eingriff selbst ist schmerzfrei, dauert meist nur wenige Minuten pro Auge und wird unter lokaler Betäubung durchgeführt. Je nach Verfahren wird ein feiner Hornhautdeckel (Flap) geschnitten oder die oberste Zellschicht entfernt, um den Laser auf das darunterliegende Gewebe wirken zu lassen. Anschließend heilt das Auge größtenteils innerhalb weniger Tage, die volle Sehkraft stellt sich häufig schon kurz nach dem Eingriff ein.
Laserbehandlung am Auge – diese Verfahren gibt es

Nicht jede Laserbehandlung ist gleich: Es gibt verschiedene Methoden, die sich in Technik, Heilungsverlauf und Anwendung unterscheiden. Zu den bekanntesten Eingriffen zählen: LASIK, Femto-LASIK, LASEK und ReLEx Smile. Welches Verfahren zum Einsatz kommt, hängt von der individuellen Augengesundheit, der Hornhautbeschaffenheit und dem gewünschten Ergebnis ab.
LASIK (Laser-in-situ-Keratomileusis)
LASIK ist das weltweit am häufigsten angewandte Verfahren zur Korrektur von Fehlsichtigkeit. Dabei wird ein dünner Flap in der Hornhaut mithilfe eines Mikrokeratoms oder Lasers erzeugt und aufgeklappt. Anschließend wird das darunterliegende Gewebe mit einem Excimer-Laser bearbeitet, um die Krümmung der Hornhaut zu verändern. Danach wird der Flap zurückgeklappt und wächst ohne Naht wieder an. Die Methode ist schmerzfrei, bietet schnelle Heilung und sehr gute Ergebnisse – es kann jedoch vorübergehend zu trockenen Augen oder Lichtempfindlichkeit kommen.
LASEK (Laser-epitheliale Keratomileusis)
LASEK eignet sich besonders für Menschen mit dünner Hornhaut. Anders als bei LASIK wird kein Flap geschnitten, sondern die oberste Zellschicht (Epithel) der Hornhaut mit einer Alkohollösung gelöst und zur Seite geschoben. Der Laser formt dann das darunterliegende Gewebe. Nach dem Eingriff wird die Epithel-Schicht wieder zurückgelegt und mit einer schützenden Kontaktlinse bedeckt. Die Heilung dauert etwas länger, ist aber für bestimmte Patientinnen und Patienten medizinisch sinnvoll. Nebenwirkungen können ein verstärktes Fremdkörpergefühl und eine längere Lichtempfindlichkeit sein.
Femto-LASIK
Femto-LASIK ist eine Weiterentwicklung der klassischen LASIK. Hierbei wird der Hornhaut-Flap nicht mechanisch, sondern mit einem Femtosekundenlaser erzeugt – das erhöht die Präzision und reduziert das Risiko für Komplikationen. Der anschließende Ablauf ist identisch zur LASIK: Nach dem Flapschnitt wird das Hornhautgewebe per Excimer-Laser modelliert. Diese Methode eignet sich besonders für Patientinnen und Patienten mit schwierigeren Hornhautbedingungen. Mögliche Nebenwirkungen sind wie bei LASIK ein temporäres Trockenheitsgefühl oder leichte Lichtempfindlichkeit.
ReLEx Smile (Small Incision Lenticule Extraction)
ReLEx Smile ist ein besonders schonendes Verfahren der neuesten Generation. Im Gegensatz zu LASIK oder LASEK wird kein Flap erzeugt. Stattdessen formt der Femtosekundenlaser ein kleines Gewebelinschen (Lentikel) innerhalb der Hornhaut, das über einen minimalen Schnitt von nur wenigen Millimetern entfernt wird. Dadurch bleibt die Hornhaut weitgehend stabil, was das Verfahren besonders geeignet für Menschen mit trockenen Augen oder hoher Fehlsichtigkeit macht. Die Nebenwirkungen sind meist geringer, gelegentlich kann es jedoch zu leichten Sehstörungen während der Heilungsphase kommen.
Voraussetzungen für eine Augenlaserkorrektur
Bevor eine Augenlaserbehandlung erfolgen kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein – vor allem gesetzliche Altersbeschränkungen spielen eine wichtige Rolle:
- Mindestalter von 18 Jahren: Das LASIK- oder ähnliche Verfahren ist in Deutschland erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt, da sich das Sehvermögen vorher noch im Wachstum befinden kann.
- Empfohlenes Behandlungsalter: Optimal ist in der Regel ein Alter zwischen ca. 25 und 45 Jahren, wenn die Sehschärfe stabil und noch keine Altersweitsichtigkeit (Presbyopie) aufgetreten ist.
- Stabile Sehstärke erforderlich: Die Dioptrienwerte sollten für mindestens ein Jahr, besser zwei Jahre, konstant geblieben sein, um ein dauerhaftes Ergebnis zu gewährleisten.
Darüber hinaus müssen medizinische Kriterien erfüllt sein, wie eine ausreichend dicke Hornhaut, keine aktiven Entzündungen und eine gute allgemeine Gesundheit.
Was kosten Augenlaserbehandlungen?
Augenlaserbehandlungen in Deutschland kosten je nach Methode und Komplexität zwischen 800 € bis 3.000 € pro Auge. Die Standard-LASEK ist meist günstig mit Kosten ab etwa 799 € pro Auge, während Femto-LASIK und ReLEx Smile teurer sind.
- LASEK: ca. 799 € bis 1.600 € pro Auge
- Standard‑LASIK: ca. 895 € bis 1.995 € pro Auge
- Femto‑LASIK: ungefähr 1.500 € bis 2.300 € pro Auge
- ReLEx Smile: meist zwischen 2.250 € und 2.600 € pro Auge
Zu den Gesamtkosten zählen Vor‑ und Nachuntersuchungen, die oft inkludiert sind. Die endgültigen Preise hängen von Dioptrienzahl, Hornhautdicke, gewähltem Verfahren und Klinikstandort ab.
Welche Kosten übernehmen gesetzliche Versicherungen beim Augenlasern?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Augenlaserbehandlungen grundsätzlich erstmal nicht, da diese als Wunsch- oder Lifestyle-Leistung gelten und keine medizinische Notwendigkeit erkennen lassen. Ausnahmen sind in äußerst seltenen Fällen möglich – beispielsweise bei nachweislicher Unverträglichkeit gegenüber Brille oder Kontaktlinsen oder anteilig bei bestimmten Erkrankungen, wenn medizinische Gutachter:innen den Eingriff als notwendig einstufen. Doch in der Praxis ist eine vollständige Kostenübernahme durch die GKV normalerweise ausgeschlossen.
Private Versicherung für das Augenlasern – Ihre Vorteile
Für viele bedeutet Augenlasern einen großen Gewinn an Lebensqualität: Wer keine Brille oder Kontaktlinsen mehr braucht, erlebt den Alltag oft als deutlich angenehmer – sei es beim Sport, im Beruf oder im Urlaub. Auch langfristig kann sich die Investition lohnen, denn Sehhilfen und deren Ersatz summieren sich über die Jahre zu erheblichen Kosten. Da gesetzliche Krankenkassen die Augenlaserbehandlung in der Regel nicht übernehmen, gewinnt eine private Absicherung zunehmend an Bedeutung.
Wenn Sie sich die Augen lasern lassen möchten, bietet die private Versicherung, die über den vitolo Gesundheitsschutz erhältlich ist, einige Vorteile:
- Ohne Wartezeit: Das Augenlasern innerhalb der privaten Versicherung ist direkt ab Versicherungsbeginn möglich.
- Keine Gesundheitsfragen: Der Abschluss ist unkompliziert und steht nahezu allen offen.
- Erstattung augenchirurgischer Maßnahmen: Je nach Tarif werden bis zu 500 € der Kosten für Verfahren wie LASIK und LASEK oder refraktive chirurgische Eingriffe wie Linsenaustausch übernommen.
- Schneller Online-Abschluss: Der Gesundheitsschutz lässt sich in wenigen Minuten digital beantragen.
- Vorsorge inklusive: Zusätzliche Leistungen wie Augen-Checks oder Glaukomvorsorge (Grüner Star) ergänzen den Schutz sinnvoll.
- Kostengünstig: Eine gute Absicherung muss nicht teuer sein – im Komfort-Tarif erhalten Sie den Gesundheitsschutz bereits ab 16,90 € pro Monat.
Augenlasern ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen über den vitolo Gesundheitsschutz

Wer eine private Versicherung für Augenlasern ohne Wartezeit sucht, findet mit vitolo als Partner für Gesundheitsschutz eine starke Lösung: Hier sind Laserbehandlungen zur Korrektur von Fehlsichtigkeit in allen drei Tarifvarianten enthalten – ganz ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung. Je nach Tarif werden die Kosten für augenchirurgische Maßnahmen bis zu 500 € vollständig erstattet – und das einmalig für beide Augen innerhalb der Vertragslaufzeit.
Erstattet werden in jedem der drei Gesundheitsschutz-Tarife:
- Refraktive Laserverfahren wie LASIK und LASEK
- Refraktiver Linsenaustausch
- Vor- und Nachuntersuchungen im Zusammenhang mit der Laserbehandlung

Zusätzlich zum Augenlasern bietet der vitolo Gesundheitsschutz viele weitere Leistungen, die Ihre Augengesundheit ganzheitlich unterstützen. Dazu gehören z. B.:
- Zuzahlungen zu Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen sowie Sehtests und Brillenreparaturen
- Glaukomvorsorge (Grüner Star)
- Augen-Check für Kinder und Jugendliche
- Reise- und Schutzimpfungen
- Alternativmedizinische Behandlungen (z. B. Osteopathie, Heilpraktiker und Naturheilverfahren)
- Zuzahlungen nach § 61 SGB V, etwa für Arznei- und Verbandmittel oder Heil- und Hilfsmittel
Für alle, die ihre Augengesundheit noch umfassender absichern möchten, kann statt des Gesundheitsschutzes auch ein Krankenzusatztarif über vitolo die passende Wahl sein. Warum? Weil bestimmte augenbezogene Leistungen – wie eine stationäre Aufnahme bei schweren Augenerkrankungen oder die Behandlung durch spezialisierte Augenärztinnen und Augenärzte im Krankenhaus – nicht über den Gesundheitsschutz abgedeckt sind. Der über vitolo zugängliche Krankenzusatzschutz übernimmt genau in solchen Fällen und bietet darüber hinaus Zusatzleistungen im Krankenhaus, wie z. B. die freie Arztwahl, die Unterbringung in einem Einzelzimmer im Krankenhaus sowie ein eigenes Budget für stationäre und ambulante Notfallbehandlungen.
Fazit: Augen lasern lassen – lohnt sich eine zusätzliche Versicherung?
Augenlasern kann mehr Lebensqualität bedeuten, aber auch eine finanzielle Belastung, wenn keine Versicherung greift. Da gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Laserbehandlungen in der Regel nicht übernehmen, lohnt sich eine private Absicherung besonders für alle, die unabhängig vorsorgen möchten. Der vitolo Gesundheitsschutz bietet hier eine attraktive Lösung: Er übernimmt die Kosten für eine einmalige Augenlaserbehandlung sowie für Sehhilfen bis zu 500 € je nach Tarif – ganz ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung.
Wer neben ambulanten Leistungen auch auf eine umfassende Absicherung im Krankheitsfall Wert legt, für den kann ein vitolo Krankenzusatztarif die richtige Wahl sein. Dieser bietet zusätzliche Leistungen während des Krankenhausaufenthalts – etwa bei einer schweren Augenerkrankung oder einer notwendigen stationären Behandlung. So können Sie den Tarif wählen, der am besten zu Ihren individuellen Anforderungen passt.