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Zusatzversicherung für die Behandlung durch Heilpraktiker und Naturheil­verfahren

Naturheilverfahren wie Akupunktur oder Osteopathie werden immer beliebter – etwa als Ergänzung zur Schulmedizin. Da die gesetzliche Krankenversicherung viele dieser Leistungen nicht zahlt, kann eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerinnen- und Heilpraktiker-Leistungen finanzielle Lücken schließen.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur Zusatz­versicherung für Heilpraktiker­leistungen

  • Zielgruppe: Eine Heilpraktikerversicherung lohnt sich besonders für Menschen, die regelmäßig alternative Heilmethoden wie Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie nutzen.
  • Leistungen: Je nach Tarif werden Behandlungen, Heilmittel und Arzneimittel aus der Naturheilkunde anteilig oder vollständig erstattet.
  • Beschränkungen: Es gelten meist jährliche Budgetgrenzen, Wartezeiten sowie Vorgaben zur Qualifikation der Behandelnden.
  • Worauf achten: Wichtig sind Leistungsumfang, Budgethöhe, Erstattungsbasis und ob ambulante oder stationäre Leistungen enthalten sind.
  • Gut zu wissen: Alle über vitolo erhältlichen Krankenzusatzversicherungs-Tarife erstatten Ihnen die Kosten für umfassende Heilpraktiker-Leistungen und Naturheilverfahren.

Für wen kann sich eine Versicherung für die Behandlung durch Heilpraktiker lohnen?

Ein Patient bekommt eine Akupunktur von einer Heilpraktikerin.

Eine Heilpraktikerversicherung lohnt sich besonders für Personen, die regelmäßig naturheilkundliche Behandlungen in Anspruch nehmen – etwa Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie. Auch wer alternative Heilmethoden wie Schröpfen, Bioresonanz oder klassische Homöopathie schätzt, profitiert von der Kostenerstattung durch eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerinnen- bzw. Heilpraktiker-Therapien und Naturheilverfahren.

Ebenfalls sinnvoll ist eine solche Zusatzversicherung für chronisch erkrankte Menschen, die ergänzend zur Schulmedizin auf Naturmedizin setzen – zum Beispiel bei Migräne, Rückenschmerzen oder Magen-Darm-Beschwerden. Auch Eltern, die ihre Kinder ganzheitlich behandeln lassen möchten, greifen oft zu einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerinnen bzw. Heilpraktiker und Osteopathie: Viele naturmedizinische Verfahren sind gerade bei Kindern gut verträglich.

Nicht zuletzt ist eine Zusatzversicherung für alternative Medizin auch für Personen interessant, die Wert auf kurze Wartezeiten und individuelle Betreuung legen. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nehmen sich oft deutlich mehr Zeit für die Behandlung als konventionelle Arztpraxen.

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Individuelle Beratung nutzen: Ob regelmäßige Akupunktur, osteopathische Behandlungsmethoden oder ganzheitliche Naturheilverfahren – welche Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen wirklich zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Lebenssituation, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Über vitolo erhalten Sie Zugang zu starken Krankenzusatztarifen – inklusive alternativer Heilmethoden. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei in einem unverbindlichen Gespräch und helfen Ihnen, den passenden Tarif für Ihre Vorstellungen zu finden.

Krankenzusatzversicherung für Heilpraktiker-Therapien: Welche Leistungen beinhaltet sie?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker meist nur in Ausnahmefällen – etwa, wenn sie durch eine Ärztin oder einen Arzt mit entsprechender Zusatzqualifikation durchgeführt werden. Eine private Krankenzusatzversicherung für Heilpraktikerinnen- und Heilpraktiker-Behandlungen kann hier deutlich mehr leisten: Sie kann, je nach Tarif, einen Großteil der Kosten für naturheilkundliche Therapien, Heilmittel oder alternative Arzneimittel erstatten. Die genauen Leistungen variieren je nach Anbieter und Tarif.

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Schon gewusst? Viele Krankenzusatzversicherungen für Naturheilverfahren orientieren sich bei der Leistungsabrechnung am Hufelandverzeichnis. Dabei handelt es sich um ein wissenschaftlich fundiertes Nachschlagewerk, das zahlreiche naturheilkundliche und alternative Behandlungsmethoden auflistet – von Akupunktur über Homöopathie bis zur Osteopathie. Wird eine Heilmethode im Hufelandverzeichnis aufgeführt, stehen die Chancen gut, dass die Kosten im Rahmen des jeweiligen Tarifs ganz oder teilweise erstattet werden.

Im nächsten Abschnitt zeigen wir, welche konkreten Behandlungen eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker abdecken kann und warum sich ein genauer Blick auf die Leistungen besonders lohnt.

Behandlung

Zu den häufigsten Leistungen, die im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerinnen- und Heilpraktiker-Behandlungen erstattet werden, zählen viele klassische naturheilkundliche Verfahren: Akupunktur, Osteopathie, Schröpfen, Neuraltherapie, Chiropraktik und Bioresonanztherapie. Auch die Homöopathie ist in vielen Tarifen eingeschlossen – sofern sie durch eine Heilpraktikerin bzw. einen Heilpraktiker oder eine Ärztin bzw. einen Arzt mit entsprechender Zusatzqualifikation durchgeführt wird.

Versicherte reichen besonders häufig Rechnungen für Behandlungen bei chronischen Schmerzen, Migräne, Allergien, Magen-Darm-Problemen oder stressbedingten Beschwerden ein.

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Wichtige Info: Über vitolo finden Sie Versicherungstarife mit umfassenden Leistungen für alternative Heilmethoden. Je nach Tarif sind Heilpraktikerbehandlungen nach Gebührenordnung für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (GebüH), Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis sowie osteopathische und chiropraktische Therapien erstattungsfähig – sofern medizinisch notwendig. Auch die medizinische Botulinumtoxin-Behandlung („Botox“) zur Schmerz- oder Schweißdrüsenbehandlung ist mit eingeschlossen.

Heilmittel

Auch klassische Heilmittel, die der unterstützenden Behandlung dienen, sind häufig Teil der erstattungsfähigen Leistungen. Dazu zählen unter anderem:

  • Massagen und manuelle Therapie
  • Wärmeanwendungen (z. B. Fangopackungen)
  • Kältebehandlungen
  • Inhalationen
  • Hydrotherapie
  • Elektro- und Reizstromtherapie

Betroffene reichen besonders häufig Kosten für osteopathische Therapien in Verbindung mit Wärmeanwendungen oder manueller Behandlung bei der Zusatzversicherung für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ein. Diese werden oft bei Rückenbeschwerden, Verspannungen oder funktionellen Störungen genutzt.

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Wussten Sie schon? Die über vitolo auswählbaren Krankenzusatztarife decken auch Heilmittel wie medizinische Massagen, Krankengymnastik, Kinesio-Taping oder Wärme- und Kältetherapien ab. Voraussetzung ist meist, dass die Anwendung medizinisch notwendig und ärztlich verordnet ist. So sichern Sie sich ergänzend zur schulmedizinischen Behandlung gezielt bei funktionellen Beschwerden ab.

Arzneimittel

Auch pflanzliche und homöopathische Arzneimittel können über eine Krankenzusatzversicherung für Heilpraktikerinnen- und Heilpraktiker-Therapien erstattet werden – insbesondere dann, wenn sie von einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker im Rahmen der Behandlung verordnet wurden. Dazu gehören:

  • Globuli und homöopathische Komplexmittel
  • Phytotherapeutika (z. B. Baldrian, Johanniskraut, Mariendistel)
  • Schüßler-Salze
  • Tinkturen, Teemischungen oder Salben aus der Naturheilkunde

Gerade bei chronischen Beschwerden wie Schlafstörungen, Reizdarm oder Hautproblemen setzen viele Versicherte auf naturheilkundliche Präparate und lassen sich die Ausgaben dafür regelmäßig erstatten, sofern diese im Tarif enthalten sind.

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Gut zu wissen: Auch alternative Arzneimittel sind über die vitolo Krankenzusatztarife abgedeckt. Voraussetzung ist meist eine Verordnung durch Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker bzw. Ärztinnen oder Ärzte. Auch Arznei- und Verbandmittel auf Privatrezept sowie nicht verschreibungspflichtige Mittel mit ärztlicher Empfehlung können erstattet werden.

Weitere Leistungen einer Zusatzversicherung für Alternativ­medizin

Zwei Frauen unterhalten sich über die Leistungen einer Zusatversicherung für Alternativmedizin.

Zusätzlich zu Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmitteln enthalten viele Zusatzversicherungen für Heilpraktikerinnen bzw. Heilpraktiker und Osteopathie weitere sinnvolle Leistungen, zum Beispiel:

  • Erstattung für psychotherapeutische Verfahren, etwa aus dem Bereich der Gesprächstherapie, sofern durch Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker für Psychotherapie durchgeführt
  • Kostenübernahme für Laboruntersuchungen, die im Rahmen einer naturheilkundlichen Diagnostik entstehen (z. B. Darmflora-Analyse, Schwermetalltest)
  • Beratungen zu Ernährung und Lebensstil, insofern sie Teil eines ganzheitlichen Therapiekonzepts sind
  • Budgettarife, bei denen Heilmethoden frei gewählt und innerhalb eines festen Betrags jährlich abgerechnet werden können
  • Teilweise Übernahme von alternativen Screening- oder Vorsorgeverfahren, z. B. Irisdiagnostik oder Vitalblutanalyse
  • Unterstützung bei der Behandlung von funktionellen Beschwerden, bei denen schulmedizinisch oft keine klare Ursache festgestellt werden kann

Mit den vitolo Krankenzusatztarifen lassen sich viele dieser Leistungen zuverlässig abdecken. Im ambulanten Bereich werden unter anderem alternative Heilmethoden, individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), Laboranalysen sowie medizinisch notwendige Heil- und Hilfsmittel bis zu 100 % innerhalb eines jährlichen Budgets erstattet. Ergänzend sind auch Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen, Arzneimittel und sogar medizinisches Botulinumtoxin zur Schmerz- oder Schweißdrüsenbehandlung abgesichert.

Vergleich von Zusatz­versicherungen für Alternativmedizin – welche ist die beste?

Die beste Zusatzversicherung für Alternativmedizin gibt es nicht – zumindest nicht pauschal. Denn welche Leistungen einer Krankenzusatzversicherung sinnvoll sind, hängt immer vom individuellen Gesundheitsverhalten, den persönlichen Überzeugungen und dem Behandlungsbedarf ab. Wer zum Beispiel regelmäßig osteopathische Behandlungen nutzt, braucht andere Tarifmerkmale als jemand, der vor allem naturheilkundliche Arzneimittel erstatten lassen möchte.

Wenn Sie Zusatzversicherungen für Alternativmedizin suchen und miteinander vergleichen, sollten Sie sich vor der Auswahl diese Fragen stellen:

  • Welche Heilmethoden werden erstattet? (z. B. Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie)
  • Wie hoch ist das jährliche Budget? Und gelten bestimmte Begrenzungen pro Behandlung?
  • Welche Heil- und Hilfsmittel sind in der Zusatzversicherung eingeschlossen?
  • Gibt es Wartezeiten oder Gesundheitsfragen beim Abschluss?
  • Wird nach dem Hufelandverzeichnis erstattet?
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Gut zu wissen: Über vitolo können Sie eine Krankenzusatzversicherung mit starken Leistungen finden, die auch alternative Heilmethoden einschließt – abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse. Die vitolo Krankenzusatzschutz-Tarife bieten flexible Budgets, transparente Bedingungen und beinhalten neben ambulanten Leistungen auch stationäre Notfall-Leistungen, etwa bei einem schweren Unfall oder einer Erkrankung. Die vitolo Gesundheitsschutz-Tarife konzentrieren sich auf Vorsorge- und Gesundheitsleistungen – ganz ohne Gesundheitsfragen.

Der vitolo Gesundheitsschutz – Leistungen im Überblick

Zwei Frauen umarmen sich.

Wenn Sie sich gezielt im Bereich ambulanter Vorsorge, Naturheilkunde und individueller Gesundheitsleistungen absichern möchten, ist der vitolo Gesundheitsschutz eine sinnvolle Option – ganz ohne Gesundheitsprüfung. Der Tarif eignet sich ideal für alle, die unkompliziert Leistungen absichern möchten, die über das hinausgehen, was gesetzliche Kassen bieten.

Innerhalb eines festen jährlichen Budgets werden zahlreiche ambulante Leistungen übernommen: etwa alternative Heilmethoden, Vorsorgeuntersuchungen, rezeptfreie Arzneimittel oder auch Brillen und Sehhilfen. Dazu gehören Heilpraktikerbehandlungen nach Gebührenordnung (GebüH), Naturheilverfahren durch Ärztinnen und Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis sowie osteopathische und chiropraktische Leistungen, sofern medizinisch anerkannt und ärztlich verordnet. Auch ärztlich empfohlene Arznei- und Verbandmittel – ob auf Kassenrezept, Privatrezept oder grünem Rezept – sind erstattungsfähig. Ergänzend kann sogar medizinisches Botulinumtoxin („Botox“) zur Schmerz- oder Schweißdrüsenbehandlung übernommen werden, wenn diese ärztlich durchgeführt und nach GOÄ abgerechnet wird.

Der vitolo Gesundheitsschutz ist damit eine flexible Lösung für alle, die Wert auf ganzheitliche Vorsorge, alternative Medizin und finanzielle Entlastung im Alltag legen.

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Gut zu wissen: Sie wünschen sich zusätzlich auch Absicherung im Krankenhausfall – etwa bei einem Unfall oder einer schweren Erkrankung? Die vitolo Krankenzusatzschutztarife bieten unter anderem Chefarztbehandlung, Zweibett- oder Einzelzimmer im Krankenhaus, ein SOS-Budget sowie Reha-Tagegeld. So erhalten Sie stationär einen individuellen Rundum-Schutz.

Wählen Sie aus diesen Tarifen den, der am besten zu Ihnen passt:

Die Tarife des vitolo Gesundheitsschutz im Überblick

Fazit: Wann eine private Krankenzusatzversicherung für Heilpraktiker sinnvoll ist 

Wer regelmäßig alternative Behandlungen in Anspruch nimmt, profitiert von einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerinnen- und Heilpraktiker-Leistungen. Gerade bei wiederkehrenden Terminen können die Zuzahlungen schnell ins Gewicht fallen. Eine passende Heilpraktikerversicherung schafft hier finanziellen Spielraum und schützt Sie vor unerwartet hohen Eigenleistungen. Sinnvoll ist der Versicherungsschutz insbesondere für Menschen, die naturmedizinische Verfahren langfristig in ihren Alltag integrieren möchten, aber dabei finanziell unabhängig bleiben wollen. Auch wer auf homöopathische Arzneimittel oder Heilmittel wie Massagen und Wärmeanwendungen setzt, profitiert von einer guten Absicherung. Achten Sie bei der Auswahl immer darauf, welche Heilmethoden abgedeckt sind, ob ein Budget zur freien Verfügung besteht und ob die Leistungen sich am Hufelandverzeichnis orientieren.

Wer sich gezielt auf Vorsorge, Naturmedizin und wiederkehrende Gesundheitsausgaben wie Sehhilfen konzentrieren möchte, kann den vitolo Gesundheitsschutz wählen – ganz ohne Gesundheitsprüfung. Über vitolo finden Sie zudem verschiedene Krankenzusatztarife, die sich individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen lassen – etwa mit stationären Zusatzleistungen bei Notfällen oder ambulanten Budgets für alternative Heilmethoden.

Häufige Fragen zur Versicherung für Heilpraktiker-Behandlungen

Können bei einer Heilpraktikerzusatzversicherung anfängliche Wartezeiten entstehen?

Ja, bei vielen Tarifen von Heilpraktikerversicherungen gelten zu Beginn Wartezeiten von meist 3 Monaten, bevor der Versicherungsschutz greift. In einigen Fällen können diese entfallen, etwa bei einem ärztlichen Attest oder durch besondere Tarifbedingungen. Schon gewusst? Über vitolo erhalten Sie Zugang zu Krankenzusatztarifen ohne Wartezeit. Der volle Leistungsumfang greift direkt ab Versicherungsbeginn.

Kann ich eine Heilpraktikerzusatzversicherung trotz Vorerkrankungen abschließen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Allerdings ist bei vielen Tarifen eine Gesundheitsprüfung erforderlich, in deren Folge bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden können. Tipp: Wenn Sie sich unkompliziert absichern möchten, ist der vitolo Gesundheitsschutz eine ideale Lösung, denn hier sind keine Gesundheitsfragen notwendig. So können Sie auch mit bestehenden Vorerkrankungen ambulante Leistungen wie alternative Heilmethoden, Vorsorge oder Sehhilfen absichern – ganz ohne Prüfaufwand.

Erstattet eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Therapien auch Kosten für Akupunktur?

Ja, viele Zusatzversicherungen erstatten Kosten für Akupunktur – meist anteilig und im Rahmen eines jährlichen Budgets. Voraussetzung ist oft, dass die Akupunktur durch eine Heilpraktikerin bzw. einen Heilpraktiker oder eine Ärztin bzw. einen Arzt mit Zusatzqualifikation erfolgt.

Über den vitolo Gesundheitsschutz sind Akupunkturbehandlungen durch Ärztinnen und Ärzte in der Regel mitversichert. Akupunktur fällt unter die Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis, das als Leistungsgrundlage dient.

Krankenzusatz­versicherung für Naturheilverfahren: Welche Beschränkungen gibt es?

Zusatzversicherungen für Leistungen durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker leisten meist nur, wenn die Behandlungsmethoden im Hufelandverzeichnis gelistet sind. Es gibt häufig Budgetgrenzen, Leistungshöchstbeträge pro Behandlung und Vorgaben zur Qualifikation der Behandelnden.

Bei den über vitolo auswählbaren Krankenzusatztarifen werden alternativmedizinische Leistungen dann übernommen, wenn sie durch eine Heilpraktikerin bzw. einen Heilpraktiker nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (GebüH) oder durch eine Ärztin bzw. einen Arzt nach dem Hufelandverzeichnis abgerechnet werden. Auch eine medizinische Notwendigkeit sollte vorhanden sein. Osteopathische und chiropraktische Behandlungen sind ebenfalls in vielen Tarifen eingeschlossen, sofern sie ärztlich verordnet sind.

Erstatten gesetzliche Krankenversicherungen Behandlungen durch Heilpraktiker?

In der Regel nein. Gesetzliche Kassen übernehmen Heilpraktikerleistungen nur ausnahmsweise und mit Einschränkungen – Zuzahlungen müssen meist selbst getragen werden. Eine private Heilpraktikerversicherung kann hier sinnvoll ergänzen.

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