Eine medizinische Assistentin gibt einer Patientin ein Klemmbrett mit einem Stift.

IGeL-Leistungen für Ihre individuelle Gesundheit

IGeL-Leistungen können sinnvoll sein, aber auch teuer. Erfahren Sie, wie Sie mit dem über vitolo erhältlichen Gesundheitsschutz individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) absichern und Ihre Vorsorge ganz nach Ihren Bedürfnissen gestalten können.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) 

  • Was ist das: IGeL-Leistungen sind medizinische Angebote, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Sie werden häufig zur Vorsorge oder Früherkennung von Krankheiten angeboten und müssen von Patientinnen und Patienten selbst bezahlt werden. 
  • Beispiele: Zu den am häufigsten in Anspruch genommenen IGeL-Leistungen gehören unter anderem Vorsorgeuntersuchungen wie die Glaukom-Vorsorge (zur Früherkennung des Grünen Stars, einer Augenkrankheit, die unbehandelt zur Erblindung führen kann) oder der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs sowie Ultraschalluntersuchungen zur Früherkennung von Brust- oder Eierstockkrebs. 
  • Kosten: Die Kosten für IGeL-Leistungen variieren je nach Art der Untersuchung oder Behandlung und können je nach Praxis oder Region unterschiedlich ausfallen. Ohne eine private Zusatzversicherung müssen diese Leistungen vollständig selbst gezahlt werden. 
  • vitolo Gesundheitsschutz: Mit dem vitolo Gesundheitsschutz können viele der gängigen IGeL-Leistungen durch ein jährlich festgelegtes Budget abgedeckt werden, ohne dass Sie die Kosten vollständig selbst tragen müssen.  

IGeL-Leistungen: Was ist das? 

Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, sind medizinische 
Angebote bei der Ärztin oder beim Arzt, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten sind. 
Patientinnen und Patienten müssen diese Behandlungen daher selbst bezahlen, außer sie verfügen über eine passende private Zusatzabsicherung.  

Im Rahmen der ambulanten Versorgung werden IGeL-Leistungen meist direkt in der Arztpraxis angeboten. Ihr Ziel: die Vorsorge und Behandlung individueller Gesundheitsbedürfnisse über das medizinisch Notwendige hinaus zu erweitern. 

  • IGeL als zusätzliches Angebot bei der Ärztin oder beim Arzt: IGeL-Leistungen werden von Hausärztinnen bzw. Hausärzten und Fachärztinnen bzw. Fachärzten als Ergänzung zur Regelversorgung angeboten. Häufig handelt es sich um Vorsorgeuntersuchungen oder diagnostische Verfahren, die zwar medizinisch sinnvoll sein können, aber nicht von der GKV übernommen werden. Die Initiative für eine IGeL-Leistung kann von der Ärztin, dem Arzt oder der Patientin bzw. dem Patienten ausgehen. 
  • Selbstzahlerleistung: IGeL-Leistungen sind privat zu bezahlen – entweder direkt vor Ort in der Praxis oder nach Rechnungstellung. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten in der Regel nicht übernehmen, da diesen Leistungen entweder ein fehlender Nutzennachweis zugrunde liegt oder sie bisher keine positive Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erhalten haben. Der G-BA prüft, ob eine IGeL-Leistung ausreichend wissenschaftlich belegt ist und einen nachgewiesenen medizinischen Nutzen bietet, bevor sie in den Leistungskatalog aufgenommen wird. Fehlt diese Bestätigung, muss die Patientin oder der Patient die Kosten selbst tragen. 
  • Breites Leistungs-Spektrum: Der Umfang individueller Gesundheitsleistungen reicht von Attesten und Reiseimpfungen über alternative Heilmethoden bis hin zu spezialisierten Vorsorgeuntersuchungen wie dem Glaukom-Screening (eine spezielle Untersuchung zur Früherkennung von grünem Star, die insbesondere den Augeninnendruck misst und den Sehnerv überprüft) oder dem PSA-Test zur Prostatakrebsvorsorge. Auch Ultraschalluntersuchungen, Bluttests oder erweiterte Schwangerschaftsvorsorge zählen zu den häufig angebotenen IGeL-Leistungen. 

Viele dieser individuellen Gesundheitsangebote können helfen, Krankheiten frühzeitig zu erkennen oder die Lebensqualität zu verbessern. Da gesetzliche Krankenkassen IGeL-Leistungen nicht übernehmen, sind sie jedoch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.  

Mit dem vitolo Gesundheitsschutz erhalten Sie die Möglichkeit, genau diese Lücke zu schließen. Je nach gewähltem Tarif steht Ihnen ein jährliches Budget zur Verfügung, das Sie auch für zahlreiche individuelle Gesundheitsleistungen wie etwa für Vorsorgeuntersuchungen, alternative Heilmethoden oder spezielle Diagnostik nutzen können.  

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Gut zu wissen: Ärztinnen und Ärzte sind vor der Durchführung einer IGeL-Leistung verpflichtet, 
Patientinnen und Patienten umfassend aufzuklären.
Dazu gehört, dass sie transparent über Nutzen, Risiken, Kosten sowie mögliche Alternativen informieren, und zwar vor der eigentlichen Behandlung. Die Entscheidung für oder gegen eine IGeL-Leistung liegt immer bei den Patientinnen bzw. Patienten. Ein medizinischer oder sozialer Druck darf dabei nicht entstehen. Auch muss deutlich gemacht werden, dass es sich um eine Selbstzahlerleistung handelt, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. 

Übersicht: Die beliebtesten IGeL-Leistungen laut IGeL-Report  

Zu den meistgewählten individuellen Gesundheitsleistungen zählen laut dem IGeL-Report 2024 vor allem Vorsorgeuntersuchungen zur Krebsfrüherkennung und Diagnostik. Da viele dieser medizinisch relevanten IGeL-Leistungen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, müssen sie als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden. 

Der IGeL-Report wird jährlich vom IGeL-Monitor des Medizinischen Dienst Bund veröffentlicht. Ziel ist es, einen Überblick darüber zu geben, welche individuellen Gesundheitsleistungen Versicherte besonders häufig in Anspruch nehmen – auf Basis von bundesweiten Versichertenbefragungen.  

Die 2024 am häufigsten in Anspruch genommenen IGeL-Leistungen in der Übersicht: 

  • Ultraschall der Gebärmutter und/oder der Eierstöcke: Diese Untersuchung dient der frühzeitigen Erkennung von Gewebeveränderungen oder Tumoren im Bereich der weiblichen Unterleibsorgane. 
  • Augeninnendruckmessung (Glaukom-Früherkennung): Mit dieser Leistung lässt sich ein erhöhtes Risiko für grünen Star (Glaukom) erkennen, der unbehandelt zur Erblindung führen kann. 
  • PSA-Test (Früherkennung von Prostatakrebs): Der PSA-Test ermöglicht es, Prostatakrebs bei Männern frühzeitig zu diagnostizieren – oft noch vor dem Auftreten erster Symptome. 
  • Ultraschall der Brust (Krebsfrüherkennung): Der Brustultraschall ergänzt die Tastuntersuchung und kann verdächtige Gewebeveränderungen frühzeitig sichtbar machen. 
  • Blutbild zur Gesundheitsvorsorge: Ein Blutbild liefert wichtige Informationen zu Entzündungen, Organfunktionen und Nährstoffmängeln im Körper. 
  • Dünnschichtzytologie: Diese Zelluntersuchung verbessert die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs durch genauere Ergebnisse im Vergleich zum herkömmlichen Pap-Test. 
  • Hautkrebsscreening: Beim Hautkrebsscreening werden auffällige Hautveränderungen untersucht, um bösartige Hautveränderungen möglichst früh zu entdecken. 
  • Medizinische Reiseimpfungen: Reiseimpfungen schützen gezielt vor Krankheiten, die in bestimmten Reiseländern gehäuft auftreten, wie etwa Hepatitis oder Typhus. 
  • Osteopathie bei Schmerzen: Osteopathische Behandlungen können bei funktionellen Beschwerden wie Rücken-, Kopf- oder Gelenkschmerzen gezielt Linderung verschaffen. 
  • Vitamin-D-Messung zur Vorsorge: Die Messung des Vitamin-D-Spiegels zeigt frühzeitig einen möglichen Mangel an, der etwa das Immunsystem oder den Knochenstoffwechsel beeinflusst. 
Gut zu wissen

Viele dieser IGeL-Leistungen werden im Rahmen des jährlichen Budgets des vitolo Gesundheitsschutzes vollständig erstattet – ganz ohne Wartezeit und je nach gewähltem Tarif. So sichern Sie Ihre persönliche Vorsorge finanziell ab und bleiben flexibel in der Wahl medizinischer Zusatzangebote.

Gesundheitsschutz-Tarife vergleichen

Der vitolo Gesundheitsschutz: Welche IGeL-Vorsorgeuntersuchungen werden erstattet? 

Die vitolo Gesundheitsschutz-Tarife erstatten zahlreiche individuelle Gesundheitsleistungen – darunter viele der beliebtesten IGeL-Vorsorgeuntersuchungen. Dazu zählen zum Beispiel der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs oder die Glaukom-Vorsorge zur rechtzeitigen Erkennung eines Grünen Stars. Die ambulante Zusatzversicherung für IGeL-Leistungen, die Sie über vitolo auswählen können, bietet je nach Tarif ein festes jährliches Budget. Damit lassen sich viele medizinisch sinnvolle, aber nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckte Untersuchungen und Behandlungen flexibel finanzieren. 

Tarife des vitolo Gesundheitsschutzes im Überblick: 

Tarife des vitolo Gesundheitsschutzes im Überblick
Tipp: wenn sie mehr als nur vorsorge absichern möchte

Der vitolo Krankenzusatzschutz ist die passende Wahl, wenn Sie zusätzlich zu IGeL-Leistungen und anderen ambulanten Zusatzleistungen wie Naturheilverfahren, Arzneimittel auf Privatrezept oder Sehhilfen auch stationäre Leistungen einschließen möchten – zum Beispiel Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer oder ein Reha-Tagegeld nach einem Krankenhausaufenthalt. Diese stationären Leistungen gelten als Notfall-Leistungen und greifen nur, wenn eine stationäre Behandlung infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung (z. B. Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall) medizinisch notwendig ist. Wird auf Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer verzichtet, erhalten Sie im Gegenzug ein Ersatz-Krankenhaustagegeld. Diese stationären Zusatzleistungen werden unabhängig vom jährlichen Budget zu 100 % übernommen. 

Zum Krankenzusatzschutz

In der Allgemeinmedizin – die IGeL-Leistungen bei der Hausärztin oder beim Hausarzt

Ein Patient spricht mit seiner Ärztin im Untersuchungszimmer.

Viele gesetzlich Versicherte nehmen häufig IGeL-Leistungen in der Allgemeinmedizin in Anspruch – insbesondere zur Vorsorge. Im Rahmen des vitolo Gesundheitsschutzes können zahlreiche dieser Angebote bei der Hausärztin oder beim Hausarzt als IGeL-Leistung erstattet werden. 

Diese IGeL-Leistungen bei der Hausärztin oder beim Hausarzt erstattet vitolo im Rahmen des jährlich geltenden Budgets Ihres Tarifs: 

  • Großer Gesundheitscheck: Diese umfassende IGeL-Leistung prüft wichtige Gesundheitsparameter und dient der frühzeitigen Erkennung chronischer Erkrankungen. 
  • Hirnleistungscheck​: Dieser IGeL-Gesundheitscheck untersucht das Gedächtnis, die Konzentration und weitere kognitive Funktionen, zum Beispiel bei Verdacht auf beginnende Demenz. 
  • HIV-Test​: Der freiwillige HIV-Test gehört zu den IGeL-Leistungen, die Sie in der Arztpraxis vor Ort oder auf Rechnung selbst zahlen müssen. Sie ermöglicht eine diskrete und frühzeitige Diagnose. 
  • Lungencheck (Lungenfunktionstest​): Mit diesem Test lässt sich frühzeitig erkennen, ob die Lungenfunktion eingeschränkt ist, etwa durch Asthma oder COPD. 
  • Osteoporose-Vorsorge per Knochendichtemessung (Osteodensitometrie): Diese Untersuchung misst die Knochendichte und ermöglicht die frühzeitige Erkennung eines Osteoporoserisikos. 
  • Schilddrüsenvorsorge​: Im Rahmen dieser IGeL-Leistung wird die Schilddrüse auf Auffälligkeiten wie Knoten oder hormonelle Störungen untersucht. 
  • Schlaganfallvorsorge​: Durch Messung von Risikofaktoren wie Blutdruck, Blutzucker und Arterienverkalkung können individuelle Schlaganfallrisiken erkannt werden. 
  • Sono-Check (Sonografie-Ultraschall der inneren Organe​): Dieser Ultraschall ermöglicht es, Organe wie Leber, Niere oder Milz schonend auf Veränderungen zu prüfen. 
  • Magenvorsorge per Helicobacter-Pylori-Test​: Mit diesem Test wird nach einem Bakterium gesucht, das Magenbeschwerden oder Magengeschwüre verursachen kann. 
  • Medizinische Reiseschutzimpfungen: Impfungen vor Auslandsreisen – etwa gegen Hepatitis oder Typhus – gelten als IGeL-Leistung und werden bei vitolo ebenfalls bezuschusst. 

Individuelle Gesundheitsleistungen bei der Augenärztin oder dem Augenarzt

Ein Augenarzt untersucht eine Patientin.

Augenärztinnen und -ärzte bieten verschiedene individuelle Gesundheitsleistungen an, die der Früherkennung schwerer Augenerkrankungen dienen, aber nicht als Kassenleistung gelten. Eine frühzeitige Diagnose kann jedoch entscheidend sein, um Schäden am Sehapparat dauerhaft zu vermeiden. Deshalb lohnt es sich auch für gesetzlich Versicherte ergänzend vorzusorgen, wie zum Beispiel durch eine über vitolo zugängliche Krankenzusatzversicherung. 

Der vitolo Gesundheitsschutz unterstützt unter anderem bei: 

  • Glaukom-Vorsorge (Grüner Star​): Diese IGeL-Leistung prüft den Augeninnendruck und die Sehnervengesundheit, um grünen Star frühzeitig zu erkennen – eine Erkrankung, die unbehandelt zu bleibendem Sehverlust führen kann.

Wenn Sie mehr über individuelle Gesundheitsleistungen bei der Augenärztin oder beim Augenarzt und deren Kosten, Nutzen und Erstattungsmöglichkeiten erfahren möchten, empfehlen wir unseren Ratgeber speziell zu diesem Thema. 

 IGeL-Leistungen bei der Frauenärztin bzw. beim Frauenarzt

Eine Frauenärztin führt einen Ultraschall des Unterleibs bei einer Frau durch.

Im Bereich der Frauenheilkunde bieten Ärztinnen und Ärzte eine Vielzahl an IGeL-Leistungen, die über die gesetzliche Kassenleistung hinausgehen und besonders der Krebsfrüherkennung und anderen gesundheitlichen Risiken dienen. Diese IGeL-Behandlungen können von großer Bedeutung sein, vor allem für Frauen, die besonderen Wert auf eine umfassende Vorsorge legen. 

Die folgenden IGeL-Leistungen können bei der Frauenärztin bzw. dem Frauenarzt in Anspruch genommen und im Rahmen des vitolo Gesundheitsschutzes erstattet werden: 

  • Triple-Test​: Dieser Bluttest kann in der Schwangerschaft als IGeL-Behandlung durchgeführt werden, um das Risiko von Trisomien wie Down-Syndrom zu ermitteln. 
  • Zusätzliche Sonografie: Eine erweiterte Ultraschalluntersuchung, die besonders bei einer risikobehafteten Schwangerschaft oder bei Verdacht auf Fehlbildungen des Fötus empfohlen wird. 
  • Toxoplasmose-Test​: Der Test zeigt an, ob eine Infektion mit dem Toxoplasmose-Erreger vorliegt, der vor allem in der Schwangerschaft das Baby gefährden kann. 
  • Zytomegalie-Test: Mit diesem Test wird nach einer Zytomegalie-Virusinfektion gesucht, die für schwangere Frauen ein Risiko darstellen kann. 
  • Ersttrimester-Screening (Nackentransparenzmessung​): Dieser Ultraschall überprüft die Dicke der Nackentransparenz des Fötus, um das Risiko für genetische Störungen wie Trisomie 21 zu beurteilen. 
  • Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese und FISH-Schnelltest): Hierbei handelt es sich um eine invasive Methode zur Untersuchung des Fruchtwassers, die als IGeL-Leistung dabei helfen kann, genetische Erkrankungen wie Trisomien zu diagnostizieren. 
  • Brustkrebsvorsorge per Mammografie​: Diese IGeL-Leistung dient der Früherkennung von Brustkrebs, insbesondere bei Frauen ab 40 Jahren. 
  • Brustkrebsvorsorge per Ultraschall​: Eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung der Brust kann besonders bei dichtem Brustgewebe oder familiärer Vorbelastung sinnvoll sein. 
  • Große erweiterte Krebsvorsorge für die Frau: Diese Vorsorge für Frauen umfasst eine Reihe von Tests, die auf verschiedene Krebserkrankungen ausgerichtet sind, wie z. B. Gebärmutterhalskrebs, Brustkrebs oder Krebs an den Eierstöcken.

Möchten Sie mehr zu den IGeL-Leistungen für Frauen wissen? Dann lesen Sie sich unseren Ratgeber zu den individuellen Gesundheitsleistungen bei der Frauenärztin bzw. dem Frauenarzt durch.

Vorsorgeuntersuchungen: IGeL-Leistungen bei der Urologin oder dem Urologen 

Ein Patient spricht mit seinem Urologen im Behandlungszimmer.

Auch im Bereich der Urologie bieten Ärztinnen und Ärzte eine Reihe von IGeL-Leistungen, die wichtige Vorsorgeuntersuchungen umfassen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Diese IGeL-Leistungen in der urologischen Vorsorge können jedoch entscheidend dazu beitragen, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und entsprechend vorzubeugen.  

Zwei wichtige IGeL-Leistungen der Urologie, deren Kostenerstattung über vitolo möglich ist: 

  • Große erweiterte Krebsvorsorge für den Mann: Diese umfassende Vorsorge für Männer schließt Tests zur Früherkennung von Prostatakrebs sowie anderen Krebserkrankungen im männlichen Genitalbereich ein. 
  • Prostatavorsorge PSA-Test​: Der PSA-Test misst den Prostata-spezifischen Antigenwert im Blut und hilft dabei, frühzeitig Anzeichen von Prostatakrebs oder anderen Prostataerkrankungen zu erkennen.

Wenn Sie mehr über individuelle Gesundheitsleistungen bei der Urologin oder beim Urologen erfahren möchten, empfehlen wir unseren ergänzenden Ratgeber zu diesem Thema.

Individuelle Gesundheitsleistungen für Kinder

Eine Mutter sitzt mit ihrem Kind im Wartezimmer einer Arztpraxis.

IGeL-Leistungen für Kinder können dabei helfen, wichtige Entwicklungs- und Gesundheitsaspekte zu überprüfen und so medizinische Risiken und langfristige Schäden zu vermeiden. Gerade bei der Vorsorge von Kindern und Jugendlichen sind präventive Untersuchungen entscheidend, um gesundheitsrelevante Probleme frühzeitig zu diagnostizieren und entsprechend zu handeln. 

Hier eine Auswahl an IGeL-Leistungen, die speziell für Kinder und Jugendliche angeboten werden: 

  • Augen-Check​: Diese Untersuchung prüft die Sehfähigkeit des Kindes und hilft, Sehprobleme, welche die Entwicklung beeinträchtigen könnten, frühzeitig zu erkennen. 
  • Gehör-Check​: Ein Gehörtest stellt sicher, dass Hörstörungen rechtzeitig erkannt werden, was für die sprachliche und kognitive Entwicklung wichtig ist. 
  • Schielvorsorge​: Diese IGeL-Leistung hilft, Sehfehler wie Schielen oder Augenfehlstellungen schon in jungen Jahren zu identifizieren, um spätere Sehstörungen zu vermeiden. 
  • U6a Vorsorgeuntersuchungen​: Die U6a Untersuchung für Kleinkinder kontrolliert die motorische und sprachliche Entwicklung sowie das allgemeine Wohlbefinden. 
  • U9a Vorsorgeuntersuchungen​: Diese Untersuchung erfolgt im Alter von 5 bis 6 Jahren und prüft die Entwicklung von Sprache, Motorik und sozialen Fähigkeiten. 
  • U9b Vorsorgeuntersuchungen: Sie findet statt, wenn Kinder 6 Jahre alt sind, und umfasst eine ganzheitliche Entwicklungsuntersuchung zur Früherkennung möglicher gesundheitlicher Risiken. 
  • J2 Vorsorgeuntersuchungen für Jugendliche​: Hierbei handelt es sich um eine Untersuchung für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren, die wichtige gesundheitliche Aspekte abdeckt und der Prävention von chronischen Erkrankungen dient. 

Fazit: Mit einer privaten Zusatzversicherung für IGeL-Leistungen auf der sicheren Seite 

Individuelle Gesundheitsleistungen können medizinisch sinnvoll sein, sind aber oft mit hohen Kosten verbunden, da sie nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Eine private Zusatzversicherung für IGeL-Leistungen, wie der vitolo Gesundheitsschutz, sorgt dafür, dass Sie wichtige Vorsorgeangebote ohne finanzielle Hürden nutzen können.  

So hilft der vitolo Gesundheitsschutz: 

  • Kostenübernahme: Viele IGeL-Leistungen werden im Rahmen eines festen jährlichen Budgets zu 100 % erstattet. 
  • Erweiterte Vorsorge: Ob Glaukom-Vorsorge, PSA-Test oder Schwangerschafts-Checks – der Gesundheitsschutz deckt eine Vielzahl medizinisch sinnvoller Vorsorgeuntersuchungen ab. 
  • Weitere Leistungen: Auch alternative Heilmethoden, Arzneimittel auf Privatrezept oder Sehhilfen sind im Schutz enthalten. 
  • Keine Wartezeit: Der Versicherungsschutz greift ab dem ersten Tag nach Versicherungsbeginn – ohne Wartezeit. 
  • Keine Gesundheitsfragen: Der Abschluss ist ohne vorherige Gesundheitsprüfung möglich, ideal für alle, die unkompliziert vorsorgen möchten. 
  • Flexibel wählbare Tarife: Drei Leistungsstufen stehen zur Auswahl – je nach individuellem Bedarf und Budget. 
Sie möchten individuell vorsorgen und herausfinden, welche IGeL-Leistungen für Sie sinnvoll sind? 

Wir unterstützen Sie gerne dabei herauszufinden, welcher Gesundheitsschutz-Tarif am besten zu Ihrem Bedarf passt. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien Beratungstermin bei vitolo. Gemeinsam finden wir die passende Zusatzversicherung für Ihre persönliche Vorsorge. 

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Häufige Fragen zu den individuellen Gesundheitsleistungen

Welche IGeL-Leistungen sind sinnvoll und welche nicht? 

Die Bedeutung von IGeL-Leistungen wird immer wieder kontrovers diskutiert – unter anderem deshalb, weil Ärztinnen und Ärzte sie grundsätzlich frei anbieten und abrechnen dürfen. Einige dieser Leistungen haben einen klaren medizinischen Nutzen, etwa in der Krebsfrüherkennung. Andere gelten hingegen als umstritten, da ihr Nutzen nicht ausreichend wissenschaftlich belegt ist. Dazu zählt laut IGeL-Monitor zum Beispiel der Ultraschall zur Früherkennung von Gebärmutterkörperkrebs. Wer sich für eine IGeL-Behandlung entscheidet, sollte diese immer im persönlichen Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt abwägen. 

Warum zahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für IGeL-Leistung nicht?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, ihren Versicherten nur solche Leistungen zu erstatten, die medizinisch notwendig und wissenschaftlich anerkannt sind. Viele IGeL-Leistungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht oder gehen über den gesetzlich definierten Versorgungsauftrag hinaus. Deshalb müssen sie als Wunschleistungen privat bezahlt werden. 

Gründe für die fehlende Übernahme von Kosten für IGeL-Leistungen: 

  • Nicht im Leistungskatalog der Krankenversicherung: IGeL-Leistungen gehören nicht zum offiziellen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen, der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt wird. 
  • Fehlender Nachweis: Viele IGeL-Angebote wurden noch nicht ausreichend wissenschaftlich untersucht oder es fehlen klare Belege für einen medizinischen Nutzen. 
  • Weder Therapie noch Früherkennung: Manche IGeL-Leistungen dienen weder der Behandlung noch der anerkannten Früherkennung einer Krankheit und gelten daher nicht als medizinisch notwendig. 

Das sollten Patientinnen und Patienten daher beachten: 

  • Informationspflicht: Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, vor der Durchführung einer IGeL-Leistung umfassend über Nutzen, Risiken und Alternativen aufzuklären. 
  • Kostenvoranschlag: Die voraussichtlichen Kosten müssen vorab benannt werden. Patientinnen und Patienten sollen wissen, mit welchen Ausgaben sie rechnen müssen. 
  • Keine Kopplung: Es ist gesetzlich verboten, IGeL-Leistungen an die Durchführung anderer Behandlungen zu koppeln oder Patientinnen bzw. Patienten unter Druck zu setzen. 

Wo können sich Patientinnen und Patienten noch zu IGeL-Leistungen informieren?

Wer sich über individuelle Gesundheitsleistungen informieren möchte, findet neben dem Beratungsgespräch in der Arztpraxis auch unabhängige und seriöse Informationsquellen, wie zum Beispiel auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit. Diese Quellen helfen dabei, Nutzen, Risiken und Kosten von IGeL-Leistungen besser einzuordnen. Besonders bei umstrittenen Angeboten lohnt sich ein kritischer Blick. 

  • IGeL-Monitor: Der IGeL-Monitor wird vom Medizinischen Dienst Bund betrieben und bewertet IGeL-Leistungen anhand wissenschaftlicher Kriterien wie Nutzen, Schaden und Studienlage. 
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Das BMG informiert auf seiner Website über die rechtlichen Rahmenbedingungen von IGeL-Leistungen und gibt Orientierungshilfen für Patientinnen und Patienten. 
  • Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentralen bieten übersichtliche Informationen zu typischen IGeL-Angeboten, klären über Rechte auf und helfen bei Konflikten mit Arztpraxen. 
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK): Beide Institutionen veröffentlichen regelmäßig Leitlinien, Empfehlungen und Hintergrundinformationen zu IGeL-Leistungen für Ärztinnen bzw. Ärzte und Patientinnen bzw. Patienten. 

Wer entscheidet, welche Leistungen die gesetzliche Krankenkasse bezahlt?

Welche Untersuchungen oder Behandlungen die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oder welche als IGeL-Leistungen selbst gezahlt werden müssen, wird nicht durch das Bundesministerium für Gesundheit direkt geregelt, sondern von speziellen Gremien festgelegt. Diese orientieren sich dabei an festgelegten Kriterien und wissenschaftlichen Standards, um eine hochwertige und wirksame Patientenversorgung sicherzustellen. 

  • Entscheidungsgremium: Über die Aufnahme neuer Leistungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das zentrale Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. 
  • Kriterien: Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein – außerdem muss ein nachgewiesener medizinischer Nutzen vorliegen. 
  • Inhalt: Welche ärztlichen Leistungen abgerechnet werden dürfen, wird im sogenannten einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt. 
  • Zusammensetzung: Der G-BA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie Patientenvertretungen zusammen. 
  • Individuelle Gesundheitsleistungen: IGeL-Leistungen sind nicht Teil des GKV-Leistungskatalogs, da sie den Anforderungen des G-BA (noch) nicht genügen oder in der Regel nur auf individuellen Wunsch erbracht werden. Daher sind sie privat zu zahlen und fallen nicht in die Zuständigkeit der Krankenkassen. 
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