IGeL-Leistungen bei der Frauenärztin oder beim Frauenarzt
Ob erweiterte Krebsvorsorge, Ultraschall oder Abstriche bei der Frauenärztin bzw. dem Frauenarzt: Viele IGeL-Leistungen müssen Patientinnen selbst zahlen. Erfahren Sie, welche Untersuchungen dazugehören und wie Sie diese Kosten mit dem vitolo Gesundheitsschutz auffangen können.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zu den IGeL-Leistungen
für Frauen
- Leistungen: IGeL-Leistungen bei der Frauenärztin oder dem Frauenarzt umfassen zum Beispiel zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, Bluttests oder erweiterte Krebsfrüherkennung, die nicht zur regulären Kassenleistung gehören.
- Kosten: Da IGeL-Leistungen privat abgerechnet werden, richten sich die Preise nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und können je nach Untersuchung zwischen 8 € und 200 € kosten.
- Gründe für IGeL-Leistungen: Viele Frauen nutzen IGeL-Angebote zur zusätzlichen Vorsorge – etwa bei Risikofaktoren, Kinderwunsch oder dem Wunsch nach mehr Sicherheit in der Schwangerschaft.
- vitolo Gesundheitsschutz: Mit dem vitolo Gesundheitsschutz lassen sich viele dieser Vorsorgeleistungen flexibel im Rahmen eines jährlichen Budgets erstatten, ganz ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen.
Welche individuellen Gesundheitsleistungen gibt es bei der Frauenärztin bzw. dem
Frauenarzt?

Zu den bei einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt angebotenen
IGeL-Leistungen zählen insbesondere spezielle Abstriche,
zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, Bluttests zur erweiterten Vorsorge sowie Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsbetreuung. Auch Tests auf sexuell übertragbare
Erkrankungen können dazugehören.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinische Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und deshalb privat bezahlt werden müssen. In vielen Fällen dienen sie der Früherkennung oder der genaueren Diagnostik. Mit einer passenden Absicherung wie dem vitolo Gesundheitsschutz lassen sich viele dieser Leistungen ganz oder teilweise erstatten.
Ultraschall als IGeL-Leistung bei Frauenärztin oder Frauenarzt
Zusätzliche Untersuchungen über Ultraschall gehören zu den häufigsten IGeL-Leistungen bei einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt. Gynäkologische Praxen bieten sie zur ergänzenden Früherkennung von Veränderungen in Eierstöcken, der Gebärmutter oder der Brust an – auch wenn kein konkreter Befund vorliegt.
- Ultraschall der Eierstöcke: Diese Untersuchung kann zur Früherkennung von Eierstockkrebs beitragen, insbesondere bei Patientinnen mit familiärer Vorbelastung. Da es keine offizielle Empfehlung für ein generelles Screening gibt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht die Kosten.
- Ultraschalluntersuchung der Brust: Sie wird häufig zusätzlich zur Tastuntersuchung oder zur Mammografie durchgeführt. Vor allem bei jüngeren Frauen mit dichtem Brustgewebe kann sie helfen, auffällige Strukturen frühzeitig sichtbar zu machen.
- Vaginaler Ultraschall (Unterleib): Diese Methode ermöglicht eine besonders präzise Beurteilung von Gebärmutter und Eierstöcken. Sie wird zur Abklärung von Unterleibsbeschwerden oder im Rahmen der erweiterten Krebsvorsorge eingesetzt, zum Beispiel bei Verdacht auf Zysten, Myome oder Endometriose.
Viele dieser Früherkennungsuntersuchungen zählen nicht zur gesetzlichen Regelversorgung und müssen von Patientinnen selbst bezahlt werden. Mit einer passenden Zusatzversicherung, wie dem über vitolo erhältlichen Gesundheitsschutz, lassen sich die Kosten für wichtige Vorsorgeleistungen deutlich reduzieren. Untersuchungen wie Brustultraschall oder Mammografie werden in allen Tarifen vollständig im Rahmen des jährlichen Budgets erstattet.
Erweiterte Krebsvorsorge für Frauen
Erweiterte Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung gehören zu den zentralen IGeL-Leistungen bei Frauenärztinnen und Frauenärzten. Sie ergänzen die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, wie etwa den Zellabstrich vom Gebärmutterhals zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (PAP-Abstrich). Ziel dieser erweiterten Untersuchungen ist es, bestimmte Krebsarten bei Frauen auch ohne konkreten Verdacht oder Beschwerden früher zu erkennen.
- Früherkennung Brustkrebs: Neben der Tastuntersuchung kann eine Ultraschalluntersuchung der Brust oder eine zusätzliche Mammografie in Betracht gezogen werden. Vor allem bei jüngeren Frauen mit dichtem Brustgewebe oder familiärer Vorbelastung bieten diese IGeL-Leistungen eine sinnvoll ergänzende Diagnostik zur frühzeitigen Erkennung möglicher Veränderungen.
- HPV-Abstrich: Der Test auf Humane Papillomviren (HPV) kann ein wichtiger Bestandteil der erweiterten Vorsorge gegen Gebärmutterhalskrebs sein. Er erkennt bereits frühe Infektionen mit Hochrisikotypen, die über längere Zeit zu Zellveränderungen führen können – lange bevor diese beim herkömmlichen Zellabstrich auffallen würden.
- Eierstockkrebs: Zur Früherkennung von Tumoren im Bereich der Eierstöcke bieten viele gynäkologische Praxen einen vaginalen Ultraschall oder spezielle Blutuntersuchungen als individuelle Gesundheitsleistungen an. Bei Risikopatientinnen, etwa mit familiärer Vorbelastung oder einer bekannten BRCA1- oder BRCA2-Genmutation, kann ein engmaschiger Einsatz des Screenings zur Kontrolle sinnvoll sein.
- ThinPrep-Test (Dünnschichtzytologie): Im Vergleich zum herkömmlichen PAP-Abstrich liefert dieser modernere Zelltest häufig klarere und aussagekräftigere Ergebnisse. Durch die spezielle Aufbereitung der entnommenen Zellprobe können Veränderungen am Gebärmutterhals präziser beurteilt und auffällige Befunde früher erkannt werden.
IGeL in der Gynäkologie – Blutuntersuchungen
In vielen gynäkologischen Praxen werden Blutuntersuchungen als IGeL-Leistungen angeboten, um bestimmte Werte genauer zu bestimmen oder mögliche Mangelzustände aufzudecken. Diese Tests sind in der Regel nicht Teil der gesetzlichen Vorsorge, können aber Hinweise auf hormonelle Veränderungen, Infektionen oder Nährstoffdefizite geben.
- Vitamin-D-Spiegel: Ein zu niedriger Vitamin-D-Wert kann Auswirkungen auf das Immunsystem, die Knochengesundheit und das allgemeine Wohlbefinden haben. Vor allem in den Wintermonaten oder bei Patientinnen mit unspezifischen Beschwerden wird dieser Test häufig empfohlen.
- Hormonstatus-Bestimmung: Diese Untersuchung kann helfen, Zyklusstörungen, Wechseljahresbeschwerden oder einen unerfüllten Kinderwunsch besser einzuordnen. Dabei werden verschiedene Hormone im Blut analysiert, zum Beispiel Östrogen, Progesteron oder das luteinisierende Hormon (LH).
- HP-Viren-Test: Der Nachweis von Humanen Papillomviren (HPV) erfolgt über eine Blut- oder Abstrichuntersuchung und spielt eine zentrale Rolle bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Der Test kann insbesondere bei auffälligen PAP-Befunden oder als Ergänzung zur regulären Vorsorge sinnvoll sein.
- Großes Blutbild mit Nährstoffanalyse: Neben allgemeinen Blutwerten wird bei dieser Untersuchung gezielt auf häufige Mangelzustände geprüft – etwa auf Eisen, Vitamin B12 oder Folsäure. Gerade bei starker Menstruation, Müdigkeit oder veganer Ernährung kann eine solche Analyse möglicherweise Aufschluss geben.
Individuelle Gesundheitsleistungen der Schwangerschaftsvorsorge

In der Schwangerschaft bieten viele Frauenärztinnen und Frauenärzte IGeL-Leistungen an, die über die gesetzlich vorgesehene Vorsorge hinausgehen. Diese individuellen Gesundheitsleistungen können werdenden Müttern zusätzliche Informationen zur Entwicklung des Kindes oder zum Infektionsschutz bieten, müssen aber in der Regel selbst bezahlt werden.
- Erweiterte Ultraschalluntersuchungen: Neben den regulären Ultraschallen gibt es die Möglichkeit, dreidimensionale oder bewegte Bilder (4D) des ungeborenen Kindes anzufertigen. Diese Aufnahmen dienen nicht nur der medizinischen Beobachtung, sondern haben auch einen emotionalen Wert für viele Eltern. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Leistung nur bei konkretem medizinischem Anlass.
- Toxoplasmose- und B-Streptokokken-Tests: Beide Tests dienen der Infektionsvorsorge während der Schwangerschaft. Eine Toxoplasmose-Infektion kann dem ungeborenen Kind schaden, wird aber nur getestet, wenn ein konkreter Verdacht besteht. Auch der Test auf B-Streptokokken, die bei der Geburt auf das Kind übertragen werden können, zählt nicht zur Standardvorsorge und muss selbst gezahlt werden.
- Nicht-invasive Pränatale Tests (NIPT): Mithilfe einer einfachen Blutprobe der Schwangeren können genetische Auffälligkeiten wie Trisomie 21 beim ungeborenen Kind erkannt werden. Diese Tests sind besonders für Frauen mit erhöhtem Risiko relevant. Ein solches Risiko besteht zum Beispiel bei einem Alter über 35 Jahren, bei auffälligen Ultraschallbefunden oder wenn es in früheren Schwangerschaften bereits genetische Auffälligkeiten gab. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt nur in medizinisch begründeten Fällen.
- Ersttrimester-Screening: Diese Untersuchung kombiniert einen Bluttest mit einer Ultraschallmessung der Nackentransparenz des Fötus. Ziel ist es, Hinweise auf mögliche Chromosomenabweichungen zu erhalten. Da es sich um eine Wahrscheinlichkeitsberechnung handelt, ist das Screening keine Diagnose, wird aber als zusätzliche Entscheidungshilfe angeboten.
- Follikelmonitoring: Bei einem bestehenden Kinderwunsch kann die Überwachung der Eizellreifung per Ultraschall dabei helfen, den Zeitpunkt des Eisprungs genauer zu bestimmen. Diese Leistung ist nicht Teil der regulären Vorsorge und wird oft in Verbindung mit einer Hormontherapie oder Kinderwunschbehandlung eingesetzt.
Tests auf sexuell übertragbare Erkrankungen bei Frauenärztin oder Frauenarzt
Tests auf sexuell übertragbare Erkrankungen (STI) zählen auch zu den IGeL-Leistungen, die in vielen gynäkologischen Praxen angeboten werden. Sie kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn keine akuten Beschwerden vorliegen, aber ein individuelles Schutz- oder Informationsbedürfnis besteht. Früherkennungsuntersuchungen können helfen, gesundheitliche Folgen zu vermeiden.
- Chlamydien-Test: Chlamydien zählen zu den häufigsten bakteriellen Geschlechtskrankheiten, verlaufen aber bei vielen Frauen zunächst ohne Symptome. Eine Infektion kann unbehandelt zu Entzündungen, Unfruchtbarkeit oder Komplikationen in der Schwangerschaft führen. Der Test erfolgt meist per Urinprobe oder Abstrich und wird für Frauen unter 25 Jahren einmal jährlich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Darüber hinaus zählt er zur individuellen Gesundheitsleistung.
- Weitere Untersuchungen: Viele Praxen bieten zusätzlich Abstriche auf Gonorrhoe (Tripper) sowie Bluttests auf HIV, Syphilis oder Hepatitis B und C an. Diese Tests können vor allem bei häufig wechselnden Sexualpartnerinnen und -partnern oder vor einer geplanten Schwangerschaft relevant sein. Ohne konkreten Verdacht gehören sie allerdings nicht zum regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
IGeL-Leistungen bei Frauenärztin oder
Frauenarzt: Was kosten Früherkennung
und Co.?
Die Kosten für IGeL‑Leistungen bei einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt variieren je nach Untersuchung und Aufwand. Da diese Leistungen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, richtet sich die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ), die für privatärztliche Leistungen verbindlich ist und Preise zur Orientierung vorgibt. So kostet etwa ein vaginaler Ultraschall laut GOÄ rund 26 bis 41 €, je nach Praxis und Abrechnungsfaktor. Unabhängige Stellen wie der IGeL‑Monitor bewerten viele dieser Angebote zusätzlich nach medizinischer Relevanz und Nutzen.
Hier ein Überblick über die ungefähren Kosten häufiger IGeL-Leistungen bei Frauenärztinnen und Frauenärzten:
| Individuelle Gesundheitsleistung | Kosten |
|---|---|
| Brust- oder vaginaler Ultraschall | ca. 26,81 € bis 40,80 € je Organ (Ultraschall eines Organs) |
| HPV-Test | ca. 204,59 € bis 284,15 € (GOÄ 4872 A, Laborleistung und Materialkosten können gegebenenfalls zusätzlich anfallen) |
| Follikulometrie | ca. 26,81 € bis 40,80 € (wird meist über vaginalen Ultraschall abgerechnet) |
| Hormonspiegelbestimmung | je Hormon ca. 23,46 € bis 26,52 € (zum Beispiel Östradiol, Progesteron, LH) |
| Toxoplasmose/Streptokokken-Tests | ca. 8,71 € bis 9,85 € |
Wer trägt die Kosten für Untersuchungen bei der Frauenärztin bzw. dem Frauenarzt?
Ob eine Untersuchung bei der Frauenärztin oder dem Frauenarzt von der Krankenkasse übernommen wird, hängt davon ab, ob sie als medizinisch notwendig oder als individuelle Gesundheitsleistung eingestuft wird. Gesetzlich Versicherte müssen viele Zusatzuntersuchungen selbst zahlen, es sei denn, eine private Zusatzversicherung springt ein.
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bestimmte Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen, sofern sie im offiziellen Leistungskatalog enthalten sind.
Krebsvorsorge
Frauen ab 20 Jahren haben Anspruch auf eine jährliche Tastuntersuchung und einen Zellabstrich (PAP-Abstrich) zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Ab 30 Jahren kommt die Tastuntersuchung der Brust hinzu, ab 50 Jahren auch Mammografie-Screenings im Zwei-Jahres-Rhythmus.
Schwangerschaft
Die Mutterschaftsrichtlinien regeln, welche Leistungen in der Schwangerschaft übernommen werden. Dazu gehören unter anderem drei Ultraschalluntersuchungen, Bluttests auf bestimmte Infektionen sowie regelmäßige Kontrolltermine.
Medizinisch notwendige Untersuchungen
Sobald ein konkreter Verdacht auf eine Erkrankung besteht oder Symptome vorliegen, übernehmen die Krankenkassen in der Regel alle notwendigen diagnostischen Maßnahmen bei der Frauenärztin bzw. dem Frauenarzt – auch wenn sie sonst als IGeL-Leistungen gelten würden.
Selbstzahlerleistungen
Untersuchungen, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen, gelten als individuelle Gesundheitsleistungen. Sie müssen von Patientinnen selbst bezahlt werden.
Zusätzliche Tests
Dazu zählen unter anderem Tests auf sexuell übertragbare Infektionen ohne akuten Verdacht, bestimmte Blutuntersuchungen (zum Beispiel Vitamin D, Hormonstatus) oder weiterführende Ultraschalluntersuchungen.
Häufigere Vorsorgeuntersuchungen
Wenn Patientinnen bestimmte Untersuchungen häufiger als vorgesehen in Anspruch nehmen möchten, zum Beispiel Ultraschall zur Brustkontrolle oder Vaginalsonografie zur Überwachung der Eierstöcke, gelten diese in der Regel als Selbstzahlerleistungen.
Private Zusatzversicherungen
Mit einer privaten Zusatzversicherung können viele dieser Selbstzahlerleistungen erstattet werden – vorausgesetzt, sie sind im gewählten Tarif enthalten. Besonders im Bereich der Vorsorge kann das finanzielle Entlastung und mehr Entscheidungsspielraum bieten.
So können Untersuchungen wie Brustultraschall, HPV-Test oder erweiterte Blutanalysen über eine passende Zusatzversicherung abgesichert werden. Mit dem über vitolo erhältlichen Gesundheitsschutz lassen sich viele IGeL-Leistungen bei der Frauenärztin oder dem Frauenarzt unkompliziert erstatten – je nach Tarif mit einem Budget von bis zu 2.000 € pro Jahr.
Mehr Vorsorge für Frauen – der vitolo
Gesundheitsschutz macht es möglich
Viele IGeL-Leistungen bei der Frauenärztin oder dem Frauenarzt sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und müssen von Patientinnen selbst getragen werden. Mit den über vitolo erhältlichen Gesundheitsschutz-Tarifen können Sie zahlreiche dieser Vorsorgeleistungen dennoch erstattet bekommen.
Zu den erstattungsfähigen Leistungen zählen unter anderem:
- Brustkrebsvorsorge per Ultraschall oder Mammografie
- Große erweiterte Krebsvorsorge für die Frau
- Zusätzliche Sonografien, etwa während der Schwangerschaft
- Ersttrimester-Screening mit Nackentransparenzmessung
- Toxoplasmose- und Zytomegalie-Tests während der Schwangerschaft
- Triple-Test zur Einschätzung genetischer Risiken
- Fruchtwasseruntersuchungen wie Amniozentese oder FISH-Schnelltest
Mit dem vitolo Gesundheitsschutz erhalten Sie finanzielle Unterstützung, um mehr individuelle Vorsorge möglich zu machen – ganz flexibel im Rahmen Ihres jährlichen Budgets. Wie hoch dieses ausfällt, richtet sich nach dem gewählten Tarif:

Mit dem vitolo Gesundheitsschutz profitieren Sie nicht nur bei gynäkologischen Vorsorgeleistungen. Auch viele Untersuchungen
bei der Augenärztin bzw. dem Augenarzt oder bei der Urologin bzw. dem Urologen sind mit abgedeckt. Dazu zählen beispielsweise
die Glaukomvorsorge oder der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs. Ebenso können präventive Labortests wie ein HIV-Test oder der große Gesundheits-Check in der Hausarztpraxis sowie ausgewählte Kinder- und Jugenduntersuchungen berücksichtigt werden.
Erfahren Sie mehr darüber, welche IGeL-Leistungen über
vitolo abgesichert werden können:
Rundum gut abgesichert: Ihre Vorteile mit den
vitolo Gesundheitsschutz-Tarifen

Der vitolo Gesundheitsschutz bietet weit mehr als die Erstattung einzelner Vorsorgeleistungen: Er ist Ihr persönliches Gesundheits-Upgrade – für mehr Sicherheit, mehr Flexibilität und mehr Selbstbestimmung in Ihrer Gesundheitsvorsorge. Ganz ohne Wartezeit, ohne Gesundheitsfragen und mit umfangreichen Leistungen, die weit über das hinausgehen, was gesetzliche Krankenkassen abdecken. Egal, ob Sehhilfe, Osteopathie, alternative Heilmethoden oder Arzneimittel auf Privatrezept: Mit dem jährlichen Budget Ihres Tarifs sichern Sie genau die Leistungen ab, die zu Ihrem Leben passen. So können Sie gesundheitlich besser vorsorgen und dabei finanziell entspannt bleiben.
Ihre Vorteile mit dem vitolo Gesundheitsschutz auf einen Blick:
- Keine Wartezeit und somit sofortige Absicherung ab Versicherungsbeginn
- Ohne die Beantwortung von Gesundheitsfragen möglich
- Flexible Budgets bis zu 2.000 € jährlich – je nach Tarif
- 100 % Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen
- Zuschüsse für Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte
- Behandlungskosten für Alternativmedizin und Osteopathie
- Kostenübernahme für Arzneimittel auf Privatrezept
- Auslandsschutz und Reiseschutzimpfungen inklusive
Mit dem vitolo Krankenzusatzschutz sind Sie nicht nur im Alltag gut abgesichert, sondern auch im Ernstfall, etwa bei einem Unfall oder einer schweren Erkrankung wie Krebs oder Herzinfarkt. In solchen Fällen übernimmt vitolo zusätzliche Krankenhaus-Leistungen zu 100 %, darunter die Chefarztbehandlung, ein Ein- oder Zweibettzimmer sowie ein jährliches SOS-Budget von bis zu 500 € – ganz ohne Belastung Ihres Gesundheitsbudgets.
Fazit: Wann sich IGeL-Leistungen bei Frauenärztin oder Frauenarzt lohnen können
IGeL-Leistungen in der gynäkologischen Praxis können eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Vorsorge sein, vor allem dann, wenn individuelle Risiken bestehen oder der Wunsch nach mehr Gesundheitsvorsorge besteht.
Für bestimmte Gruppen sind IGeL-Leistungen besonders relevant:
- Risikogruppen: Dazu zählen Frauen mit familiärer Vorbelastung, Vorerkrankungen oder genetischer Disposition – zum Beispiel für Brust- oder Eierstockkrebs. Hier können zusätzliche Untersuchungen zur engmaschigeren Kontrolle sinnvoll sein.
- Zusätzliche Gesundheitsvorsorge: Auch ohne konkrete Beschwerden entscheiden sich viele Frauen für ergänzende Untersuchungen, etwa zur Schwangerschafts- oder Krebsvorsorge, um sich sicherer zu fühlen und frühzeitig Klarheit zu gewinnen.
Wann Sie vorsichtig sein sollten
- Druck durch die Ärztin oder den Arzt: IGeL-Leistungen dürfen nie unter Druck verkauft werden. Lassen Sie sich Zeit und fragen Sie immer nach einem schriftlichen Kostenvoranschlag.
- Umstrittene Leistungen: Der IGeL-Monitor, ein unabhängiges Informationsportal, bewertet viele Leistungen auf Basis aktueller wissenschaftlicher Studien. Dort erhalten Sie eine transparente Einschätzung zu Nutzen und Risiken.
Schritte vor der Entscheidung:
- Informieren Sie sich bei unabhängigen Quellen, zum Beispiel beim IGeL-Monitor.
- Holen Sie im Zweifel eine zweite ärztliche Meinung ein.
- Prüfen Sie gemeinsam mit der Praxis, ob Kosten und Nutzen in Ihrem Fall im Verhältnis stehen.
Sie fragen sich, welche IGeL-Leistungen bei der Frauenärztin oder dem Frauenarzt für Sie sinnvoll sein könnten?
Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gern – kostenfrei und unverbindlich. Wir helfen Ihnen, die passenden Leistungen für Ihre individuelle Vorsorge zu identifizieren und den vitolo-Tarif zu finden, der wirklich zu Ihrem Leben passt.